Sie benötigen eine neue Sondernutzungserlaubnis für Ihre bereits genehmigte Außengastronomiefläche? Dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Die Sondernutzungserlaubnis schicken wir Ihnen per Post zu.

Hinweise:

Bitte beantragen Sie für alle Flächen, die Sie 2024 weiterhin nutzen möchten, eine Sondernutzungserlaubnis. Flächen, für die Sie keine Sondernutzungserlaubnis beantragt haben, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr nutzen und müssen freigeräumt werden.

Sofern Sie für mehr als vier Flächen eine Verlängerung beantragen möchten, senden Sie bitte dieses Formular ein zweites Mal ab und weisen uns im Reiter "Weitere Infos" darauf hin.

Die Verwaltungsgebühr wird nach dem jeweils entstandenen Verwaltungsaufwand für jeden Einzelfall individuell berechnet. Sie beträgt jedoch mindestens 152,50 Euro. Die Berechnung erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr errechnet sich aus der Größe, der Lage und der Dauer der Nutzung der Außengastronomiefläche. Die für Ihre Fläche festgesetzte Gebührenhöhe pro Quadratmeter können Sie Ihrer bisherigen Sondernutzungserlaubnis entnehmen.

Sie erhalten nach Absenden des Formulars automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail halten Sie bitte bis zur schriftlichen Erlaubniserteilung beziehungsweise -versagung im Gaststättenbetrieb bereit. Sie müssen diese E-Mail zu Kontrollzwecken jederzeit den zur Kontrolle befugten Personen, insbesondere unseren Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, vorlegen können. Flächen, für die Sie bei einer Kontrolle keine Bestätigungs-E-Mail vorgelegen können, dürfen Sie nicht weiter nutzen, sämtliches Mobiliar müssen Sie entfernen.

Achtung:

Sofern Sie 2024 eine Gesamtfläche von mehr als 40 Quadratmetern nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Baugenehmigung. Unsere Sachbearbeitenden werden zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Gaststätte


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Betreiber*in
Betreiber*in


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Anrede*

Falls es sich bei der Betreiber*in nicht um eine Firma handelt, bitte ab Nachname weiter ausfüllen

Gaststätte Fläche 1
Fläche 1


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1. Art der Außengastronomiefläche*

1. Zukünftig gewünschte Erlaubnisart*

1. Haben sich die örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung verändert?*

Betreiber*in Fläche 2
Fläche 2

2. Art der Außengastronomiefläche

2. Zukünftig gewünschte Erlaubnisart

2. Haben sich die örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung verändert?

Fläche 1 Fläche 3
Fläche 3

3. Art der Außengastronomiefläche

3. Zukünftig gewünschte Erlaubnisart

3. Haben sich die örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung verändert?

Fläche 2 Fläche 4
Fläche 4

4. Art der Außengastronomiefläche

4. Zukünftig gewünschte Erlaubnisart

4. Haben sich die örtlichen Gegebenheiten seit der letzten Erlaubniserteilung verändert?

Fläche 3 Weitere Infos
Weitere Infos


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Wird zusätzlich eine Außengastronomiefläche auf Privatgelände betrieben?*

Fläche 4 Datenschutz und Widerruf
Datenschutz und Widerruf


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Hilfe beim Ausfüllen

Unser Online-Formular ist in mehrere Schritte unterteilt. Bewegen Sie sich über die einzelnen Reiter oben oder mithilfe der Buttons unten links und rechts von Schritt zu Schritt. Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder müssen Sie ausfüllen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Pflichtfelder. Wenn Sie für die Bearbeitung benötigte Felder nicht oder fehlerhaft ausfüllen, erhalten Sie einen Warnhinweis und das Formular kann nicht verschickt werden. Zur Korrektur klicken Sie bitte auf den Warnhinweis oder den entsprechenden Reiter. Verwenden Sie bitte nicht die Zurück-Schaltfläche des Browsers.

Ihre Daten werden verschlüsselt

Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.

Hinweise zu SPAM

Es ist leider schon häufiger vorgekommen, dass E-Mails der Stadt Köln von E-Mail-Filtern für Spam gehalten und im schlimmsten Fall gelöscht wurden. Achten Sie daher bitte darauf, dass Ihr Schutzprogramm unsere E-Mails an Sie nicht als Spam deutet und überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie E-Mails von uns erwarten. Wenn Sie zum Abrufen Ihrer E-Mails ein Programm wie Outlook nutzen, empfehlen wir, Ihre E-Mails auch auf der Internetseite Ihres E-Mail-Dienstes zu kontrollieren.