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Sie sind innerhalb Kölns umgezogen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz im Laufe von zwei Wochen bei uns ummelden.

Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren. Montags und mittwochs können Sie sich ohne Termin ummelden.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

  • Reisepass

    falls Sie keinen Personalausweis besitzen

  • Für Ausländer*innen: Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

    Wenn Sie Staatsangehörige*r der Europäischen Union sind, genügt ihr Nationalpass

  • Wenn Sie zur Miete wohnen: Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug

    Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Wohnungsbescheinigung" zum Herunterladen. Dort finden Sie die genauen Anforderungen. Der Mietvertrag oder formlose Bestätigungsschreiben reichen nicht aus.

  • Wenn Sie in Eigentum wohnen: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

    Kopien reichen aus

  • Wenn Sie nicht persönlich erscheinen: Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen und Vollmacht

    Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder zum Herunterladen unter "Downloads und Infos". Die Person, die Sie ummeldet, muss zusätzlich zu den benötigten Dokumenten und der Vollmacht ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen.

  • Bei Ummeldung als Familie: Ausweisdokumente aller umziehenden Personen

    Für alle Personen über 16 Jahre, auch wenn es eigene Kinder sind, benötigen Sie das unterschriebene Anmeldeformulare und eine Vollmacht.

  • Bei Umzug von Minderjährigen mit nur einem Elternteil: Einverständniserklärung des anderen Elternteils

    Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie unter "Downloads und Infos". Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von der Person umgemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.

Wohnungsgeberbescheinigung

Bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie eine Bescheinigung des*der Vermieter*in oder des*der Hauptmieter*in über Ihren tatsächlichen Einzug vorlegen – die Wohnungsgeberbescheinigung. Das Einzugsdatum darf nicht in der Zukunft liegen. Aus der Bescheinigung muss der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen. Sie können die Bescheinigung nicht nachreichen. 

Wohnungsgeberbescheinigung

Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung auszustellen. Der Mietvertrag oder ein formloses Bestätigungsschreiben reichen nicht aus. 

Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.

Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten. 

Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten

Antworten auf häufige Fragen

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Kann ich mich trotzdem ummelden?

Ja, Sie können sich auch mit abgelaufenem Personalausweis ummelden. Sie können direkt bei der Ummeldung einen neuen Personalausweis beantragen. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. 

Ich habe meine Ausweise verloren. Kann ich meinen Wohnsitz auch ohne Ausweisdokumente ummelden?

Ja, wenn Sie innerhalb Kölns umziehen, können Sie sich auch ohne Ausweisdokumente ummelden.

Kann ich mit der Ummeldung auch Anschrift in meinen Fahrzeugpapieren ändern lassen?

Nein, bitte vereinbaren Sie dazu einen separaten Termin.

Wie lasse ich meinen Bewohnerparkausweis ändern? 

Wenn Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet gezogen sind, können wir Ihren Bewohnerparkausweis bei Ihrer Ummeldung gebührenpflichtig ändern. Eine Änderung ist nicht nötig, wenn Sie innerhalb des gleichen Bewohnerparkgebietes umziehen oder aus einem Bewohnerparkgebiet wegziehen. Bei einem Wegzug wird der Ausweis automatisch ungültig.

Wie bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

Bewohnerparkausweis beantragen

Vorsprache

Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach Einzug persönlich vorsprechen. Bei der Anmeldung als Familie müssen Kinder unter 16 Jahren nicht persönlich erscheinen. Um Personen über 16 Jahre in ihrer Abwesenheit anzumelden, benötigen Sie immer eine Vollmacht, auch wenn es eigene Kinder oder Sie verheiratet sind. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen".

Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin ins Kundenzentrum Ihrer Wahl kommen. Der früheste Termin ist Ihr Einzugstag, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt ist. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.

Sie können auch eine Person bevollmächtigen, die Ummeldung für Sie zu erledigen. Zusätzlich zu den benötigten Dokumenten muss diese Person eine Vollmacht sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen. Eine Vollmachtvorlage können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.

Eine Ummeldung per Post ist nicht möglich. 

Termin buchen

Gebühren

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei.

Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.

Zahlung

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Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos