Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenSie ziehen nach Köln um?
Dann müssen Sie Ihre neue Adresse
bei uns anmelden.
Bis wann muss ich meinen neuen Wohnsitz anmelden?
Spätestens 2 Wochen nach dem Umzug
zur neuen Adresse müssen Sie sich anmelden.
Wo melde ich meinen Wohnsitz an?
Ihren neuen Wohnsitz melden Sie dort an:
- im Kunden-Zentrum Innenstadt
- oder in einem anderen Kunden-Zentrum in Köln
Sie müssen zu einer dieser Stellen kommen.
Die Adressen von diesen Stellen finden Sie
unter den Links bei "Weitere Informationen".
Was brauche ich für das Anmelden von meinem Wohnsitz?
Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Reise-Pass
- oder den Pass von Ihrem Heimat-Land
- Und wenn nötig:
Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
Oder Ihr Visum.
Ein Visum ist ein Papier in dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben. - Die Ausweise von allen Personen,
die mit Ihnen umziehen - Das Anmelde-Formular
Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
- Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss die Bestätigung ausfüllen:
Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen
nach Ihrem Umzug ausfüllen.
Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.
Wenn Sie keine Wohnung mieten,
sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.
Oder in ein eigenes Haus ziehen.
Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.
Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:
- 1 Auszug aus dem Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste mit:
- allen Grund-Stücken
- allen Eigentümern
Ihr Name steht im Grund-Buch:
- Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
- Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
- Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.
Sie müssen uns 1 Kopie vom Grund-Buch zeigen.
- Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person macht für Sie einen Vertrag.
Oder schreibt für Sie eine Urkunde.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.
Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.
Sie müssen uns 1 Kopie von diesem Vertrag zeigen.
Wie melde ich meinen Wohnsitz an?
Sie füllen das Anmelde-Formular aus.
Das können Sie im Internet tun.
Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie uns danach.
Drucken Sie bitte das Anmelde-Formular nach dem Ausfüllen aus.
Wichtig:
Sie müssen das Formular unterschreiben.
Sie müssen zu uns ins Kunden-Zentrum kommen.
Sie müssen das Formular und alle anderen Papiere mitbringen.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen
Wenn Sie aus dem Ausland nach Köln ziehen,
müssen Sie uns auch diese Papiere zeigen:
- Ihren Pass von dem Land,
aus dem Sie kommen.
Mit diesem Pass müssen Sie uns eine Aufenthalts-Genehmigung
oder ein Visum zeigen.
Das ist eine Erlaubnis,
dass Sie in Deutschland wohnen dürfen.
Als verheirateter Mensch
oder als Mensch,
der in einer Lebens-Partnerschaft lebt,
brauchen Sie dann zusätzlich:
- Ehe-Urkunde / Kopie aus dem Ehe-Register
oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde - Geburts-Urkunden von Ihren Kindern,
die mit Ihnen umziehen.
Deren Geburts-Urkunden brauchen Sie,
wenn diese unter 18 Jahre alt sind.
Wichtig:
Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland
vorzeigen müssen,
beachten Sie bitte:
Ausländische Urkunden in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei
ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland
muss die Urkunde in deutsche Sprache
übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Es ist nicht möglich,
die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen
eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist:
"öffentlich bestellt oder beeidigt".
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Wichtig:
Urkunden und Übersetzungen
müssen im Original vorgelegt werden.
Sie können keine Kopien abgeben.
Wichtig ist auch:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen,
müssen Sie selbst zu uns kommen.
Dann können Sie keine Vollmacht
für eine andere Person schreiben.
Was ist, wenn ich zum Anmelden nicht selber kommen kann?
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen,
dann kann jemand anderes
für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen
schriftlich erlauben,
für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz
zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier
erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen
schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie
Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis
bei der Behörde abholt.
Sie können das nämlich nicht selber tun,
weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,
muss uns die Vollmacht zeigen.
Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis
oder Reise-Pass zeigen.
Wenn Sie aus dem Ausland
nach Deutschland ziehen,
müssen Sie selbst zu uns kommen.
Wie lasse ich meine Adresse Im Personal-Ausweis ändern?
Dazu müssen Sie nichts weiter tun.
Wir ändern diese Angaben,
wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz
bei uns anmelden.
Wie kann ich mein Auto oder Motor-Rad umschreiben lassen?
Sie ziehen von einer anderen Stadt
in Deutschland nach Köln um?
Dann können Sie gleichzeitig
mit dem Anmelden von Ihrem Wohnsitz
Ihr Auto auf die neue Adresse
umschreiben lassen.
Oder Ihr Motor-Rad.
Dazu müssen Sie zu einer dieser Stellen kommen:
- Kunden-Zentrum Innenstadt
- KFZ-Zulassungs-Stelle Poll.
Das ist die Stelle,
welche die Zulassung von Autos und Motor-Rädern regelt.
Achtung:
Sie können nur Montag bis Freitag zu uns kommen.
Am Samstag können wir die Fahrzeug-Papiere nicht ändern.
Auch wenn das Kunden-Zentrum geöffnet ist.
Wenn Sie hierfür ins Kunden-Zentrum Innenstadt kommen,
müssen Sie bestimmte Dinge beachten.
Was passiert mit den Daten, mit denen ich angemeldet bin?
Wir benutzen Ihre Daten
nur für die Abläufe bei uns.
Es passiert nichts damit,
was Sie nicht wollen.
Sie können dem Weitergeben von Ihren Daten
an andere Stellen widersprechen.
Dann geben wir niemals Ihre Daten
an diese Stellen weiter.
Widersprechen können Sie beim Anmelden
von Ihrem Wohnsitz.
Sie können aber auch später noch dem Weitergeben
von Ihren Daten widersprechen.
An bestimmte Stellen dürfen wir Ihre Daten
nur dann weitergeben,
wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben.
Zum Beispiel:
Sie kommen nur dann ins Telefon-Buch,
wenn Sie dem zugestimmt haben.
Wenn nicht,
darf man Sie nicht ins Telefon-Buch schreiben.
Muss ich für das Anmelden etwas bezahlen?
Nein. Das Anmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.
Neues Melde-Gesetz
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Und es gibt neue Gesetze zum:
- Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz
Dazu müssen Sie jetzt immer
1 Bestätigung vom Vermieter
oder der Vermieterin abgeben.
Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.
Früher hatten Sie nur 1 Woche Zeit.