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Wir haben genügend Wahlhelfer*innen für die Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gefunden. Die Wahlräume und das Briefwahlzentrum können mit den bisherigen Anmeldungen ausreichend besetzt werden. Herzlichen Dank, dass Sie sich für dieses wichtige Ehrenamt gemeldet haben!

Auch für die Kommunalwahl am 14. September 2025 benötigen wir rund 8.000 freiwillige Wahlhelfer*innen. Sie können sich schon jetzt über unser Online-Formular anmelden. Damit merken wir Sie auch für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 vor. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, schreiben Sie dies bitte in das Bemerkungsfeld. 

Jetzt anmelden

Zur telefonischen Anmeldung erreichen Sie uns unter 0221 / 221-34333.

Kann ich Wahlhelfer*in werden?

Kommunalwahl 

Um Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie: 

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Köln eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Bundestagswahl 

Um Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Um bei der Bundestagswahl in Köln zu unterstützen, müssen Sie nicht in Köln wohnen. 

Mehr zur Online-Anmeldung

Nutzen Sie das Bemerkungsfeld bei Ihrer Online-Anmeldung bitte für folgende Angaben:

  • Wenn Sie jemanden werben, tragen Sie bitte den Vor- und Nachnamen der geworbenen Person ein.
  • Wenn Sie geworben werden, geben Sie bitte den Vor- und Nachnamen der werbenden Person ein.
  • Wenn wir Sie für die Kommunalwahl am 14. September 2025 als Wahlhelfer*in vormerken dürfen, tragen Sie bitte "KOW2025" ein. Sobald die Planungen für die Kommunalwahl beginnen, kontaktieren wir Sie.

Was bekomme ich für das Ehrenamt?

Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von:

  • 80 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
  • 70 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
  • 60 Euro als Beisitzer*in

Schriftführer*innen, stellvertretende Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen erhalten darüber hinaus für die Teilnahme an einem verpflichtenden Workshop eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.

Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds und der Aufwandsentschädigung ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am Wahltag. Sie können keine weiteren Ansprüche wie Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungskosten geltend machen. Das Erfrischungsgeld sowie etwaige Aufwandsentschädigungen für Ihren Einsatz bei der Bundestagswahl überweisen wir Ihnen nach abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto.

Werbeprämie

Als ehemalige Wahlhelfer*in erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 30 Euro, wenn Sie eine Person zum Mitmachen motivieren, die noch nie Wahlhelfer*in war. Wichtig ist: 

  • Sie selbst haben bereits bei mindestens einer Wahl als Wahlhelfer*in unterstützt
  • Sie beide sind am Wahltag im Einsatz

Die Werbeprämie zahlen wir für nur eine Anwerbung aus, das heißt nicht für mehrere angeworbene Personen.

Ihr Einsatzort

Sie können in einem Briefwahlbezirk, also im Briefwahlzentrum, oder in einem Urnenwahlbezirk, also in einem Wahlraum, unterstützen. 

Im Briefwahlzentrum

Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl suchen wir zahlreiche Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen. Das Briefwahlzentrum befindet sich in der Koelnmesse in Deutz. So unterscheidet sich der Einsatz im Briefwahlzentrum von einem Einsatz im Wahlraum: 

  • Einsatzbeginn um die Mittagszeit statt morgens
  • Gleiches Erfrischungsgeld bei geringerem Zeitaufwand
  • Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden vor Ort
  • Zentrale Lage mit guter Anbindung an den ÖPNV

Erleben Sie die besondere Atmosphäre und stehen Sie gemeinsam mit 4.000 anderen Wahlhelfer*innen für unsere Demokratie ein!  

Im Wahlraum

Wenn Sie in einem der vielen Wahlräume im Stadtgebiet unterstützen, sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen, um Sie zum Beispiel wohnortnah einzusetzen. Wir freuen uns über Wahlhelfer*innen, die nicht ortsgebunden sind und auch in weiter entfernten Wahlräumen eingesetzt werden können.

Ihre Aufgaben

Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt? Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Aufgaben als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellvertretende*r Schriftführer*in oder Beisitzer*in:

Aufgaben je Rolle

Schulungen

Wir möchten Sie optimal auf Ihre Aufgaben als Wahlhelfer*in vorbereiten. Dafür bieten wir in den Wochen vor der Wahl verschiedene Schulungen an. Um teilzunehmen, müssen Sie sich vorab anmelden.

Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Wahlvorsteher*innen sind verpflichtet, an einem zweieinhalbstündigen Online-Workshop teilzunehmen. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.

Workshop-Termine und Anmeldung

Beisitzer*innen laden wir zu freiwilligen Online-Informationsveranstaltungen ein. Sie dauern etwa zwei Stunden. 

Veranstaltungstermine und Anmeldung

Zur selbstständigen Vorbereitung empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Leitfaden, den Sie im folgenden Abschnitt "Schulungsmaterial" herunterladen können. 

Schulungsmaterial

Unsere Leitfäden beinhalten alle wichtigen Informationen zu Ihren Aufgaben sowie zum Ablauf am Wahltag. Wir empfehlen Ihnen, den für Ihren Einsatz passenden Leitfaden aufmerksam zu lesen. Wir nehmen keinen Versand der Leitfäden vor.

Leitfaden für den Einsatz im Wahlraum
PDF, 2613 kb
Leitfaden für den Einsatz im Briefwahlzentrum
PDF, 2348 kb

Die folgenden kurzen Schulungsvideos geben Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Abläufe und Aufgaben im Wahlraum und im Briefwahlzentrum. Einzelne Abläufe werden bei der tatsächlichen Arbeit leicht abweichen. Die Details lernen Sie in den Schulungen und können Sie im Leitfaden nachlesen. Wir danken der Landeshauptstadt München für die Bereitstellung der Videos.

Wie läuft die Urnenwahl im Wahlraum ab?

Kann ich mit meinen Briefwahlunterlagen in einem Wahlraum wählen gehen?

Wie funktioniert die Zulassung der Wahlbriefe?

Darüber hinaus können Sie viele Fachbegriffe im Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin nachlesen:

Zum Wahl-Lexikon

Kontakt für Fragen

Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

Kontaktformular des Wahlamts

Alternativ können Sie uns unter 0221 / 221-34333 erreichen. 

Weitere Kontaktdaten