Köln wächst – der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose zufolge werden bis Ende 2029 rund 1.161.000 Einwohner*innen in der Domstadt leben. Auch die Zahl der Haushalte wird in diesem Zeitraum deutlich auf rund 609.900 wachsen.

Ein Ziel unserer Wohnungspolitik ist es, das Angebot an preiswertem Wohnraum zu steigern. Deshalb haben wir 2014 das Kooperative Baulandmodell eingeführt. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Einblick in die praktische Anwendung des Kooperativen Baulandmodells.

© Stadt Köln

Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhabenträger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen. Sie müssen 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen. Diese Größe entspricht in etwa 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den Folgekosten ihrer Vorhaben zu beteiligen, zum Beispiel bei den Betreuungsangeboten für Kinder, für Grünflächen und Spielplätze. Dies entspricht unseren Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung: Attraktive Freiräume im Wohnumfeld stärkt die Zufriedenheit der Bewohner*innen.

Darstellung einer Quartiersgestaltung mit den Bausteinen der Planung öffentlich gefördertes Wohnen, Spielen, Grün und Betreuungsangebote© Stadt Köln

Maßnahmen für schnelleren Wohnungsbau

Am 12. Dezember 2024 hat der Rat das Programm "Wohnungsbau stärken" beschlossen. Es soll Erleichterungen bei der Planung und Umsetzung von Wohnungsbau bringen. Das Kooperative Baulandmodell leistet dazu auch einen Beitrag:

Seitdem ist es möglich, auch bei Vorhaben bis 217 Wohneinheiten eine sogenannte Kombifläche zu errichten. Bei einer Kombifläche wird der Bedarf für eine öffentliche Grün- und Spielfläche auf 5 anstatt 12 Quadratmeter reduziert, gleichzeitig der Ausbaustandart auf diesen Flächen aber erhöht. Dadurch sollen Flächen künftig dichter bebaut werden können. Die Flächen werden in der Regel als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz in einem Bebauungsplan festgesetzt. Somit können Spiel- und Grünflächenbedarfe innerhalb des Plangebiets dargestellt und es müssen keine zusätzlichen Ablösesummen gezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wir möchten Ihnen mit folgenden Antworten einen Einblick in die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells geben:

Warum gibt es das Kooperative Baulandmodell in Köln?

Das Kooperative Baulandmodell ist ein Instrument, um unsere wohnungspolitischen Ziele umzusetzen. Mit dem Modell möchten wir den Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus am gesamtstädtischen Wohnungsneubau erhöhen. Auch sollen die durch die Planung verursachten Folgekosten für Grünflächen- und Spielplatzbedarfe sowie Betreuungseinrichtungen auf Investor*innen und Vorhabenträger*innen übertragen werden.

Warum ist das Baulandmodell kooperativ?

Wir haben das Baulandmodell in engem Austausch zwischen Politik und Wohnungswirtschaft entwickelt. Anpassungen am Modell nehmen wir in einem ständigen Prozess mit den Beteiligten vor.

Haben auch andere Städte so ein Modell?

Als Prototyp für die Orientierung an den planbedingten Boden­wertsteigerungen kann das Münchener Baulandmodell SoBoN gelten. Bis 2024 hat die Anzahl der Kommunen mit Baulandmodellen stetig zugenommen, ausgehend vom Erfahrungsaustausch des Deutschen Instituts für Urbanistik. Köln stellt somit keinen Sonderfall dar. Wir sind dabei aber Vorreiterin hinsichtlich einer stark vereinfachten Anwendung. Im bundesweiten kommunalen Vergleich haben wir mit der Umstellung auf das Kooperative Baulandmodell 2017 ein sehr transparentes, pragmatisches und verlässliches Modell entwickelt. Insgesamt sind wir mit unseren Verpflichtungen recht moderat aufgestellt. 

Welches Modell gibt es für mein Vorhaben?

Das Kooperative Baulandmodell wenden wir bei allen Bebauungsplanverfahren an, die eine Wohnnutzung vorsehen. Es gilt also nicht für Vorhaben, die auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen für Bauvorhaben im planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) oder bereits bestehenden Bebauungsplänen (§ 30 Baugesetzbuch) genehmigt werden können.

Warum müssen Grünflächen errichtet werden?

Grünflächen und Spielplätze sind wichtige Bausteine für attraktive, nachhaltige und lebendige Stadtquartiere. Sie sind Orte der Begegnung für die Nachbarschaft und dienen der Anpassung der Städte an den Klimawandel.

Warum dauert es so lange, bis die ersten öffentlich geförderten Wohnungen gebaut werden?

Das Kooperative Baulandmodell hat der Rat 2014 (Beschlussvorlage 4325/2012) beschlossen. Die ersten Erfahrungen zeigten uns, dass die sogenannte Angemessenheitsprüfung, bei der wir die Bodenwertsteigerung durch das Bebauungsplanverfahren abzüglich der Kosten für die Bereinigung des Grundstückes gegenüberstellten, negativ ausfiel und sich der gewünschte Effekt einer Zunahme des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nicht einstellte.

Aus diesem Grund haben wir die Prüfung der Angemessenheit im Kooperativen Baulandmodell grundlegend überarbeitet. Das neue Modell trat 2017 in Kraft. Damit erhöhten sich die Anwendungsfälle. Das Kooperative Baulandmodell erfordert eine langfristige Perspektive. Von Beginn eines Bebauungsplanverfahrens bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnungen vergehen rund 5 bis 8 Jahre. Mit der Rechtskraft eines Bebauungsplanes können dann die Wohnungen – frei finanziert und öffentlich gefördert – errichtet werden.

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