Ein Ziel unserer Wohnungspolitik ist es, das Angebot an preiswertem Wohnraum zu steigern. Deshalb haben wir 2014 das Kooperative Baulandmodell eingeführt. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Einblick in die praktische Anwendung des Kooperativen Baulandmodells.

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Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhabenträger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen. Sie müssen 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen. Diese Größe entspricht in etwa 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den Folgekosten ihrer Vorhaben zu beteiligen, zum Beispiel bei den Betreuungsangeboten für Kinder, für Grünflächen und Spielplätze. Dies entspricht unseren Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung: Attraktive Freiräume im Wohnumfeld stärkt die Zufriedenheit der Bewohner*innen.

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Maßnahmen für schnelleren Wohnungsbau

Am 12. Dezember 2024 hat der Rat das Programm "Wohnungsbau stärken" beschlossen. Seitdem ist es möglich, eine Kombifläche aus Spielplatz und Grünflächen auch bei Wohnungsbauvorhaben mit einer Größe von bis zu 217 Wohneinheiten zu errichten. Dadurch sollen Flächen künftig dichter bebaut werden können. Bisher war es nur bei Vorhaben bis 108 Wohneinheiten erlaubt. Das heißt: Wenn ein Bauprojekt zwischen 9.810 und 19.530 Quadrametern zum Wohnen – das entspricht 109 bis 217 Wohnungen – vorsieht, können die Vorhabenträger*innen wählen. Sie können die Grün- und Spielflächen mit 5 Quadramter pro Einwohner*in herstellen oder als eine große Fläche von 2 Quadratmetern Spiefläche und 10 Quadrameter Grünfläche. Diese Regel gilt auch für laufende Bauverfahren, wenn sie die Vorgaben für eine öffentliche Grünfläche erfüllen. In der Regel wird eine Kombifläche als zusammenhängende Grünfläche mit Spielplatzfunktion geplant und rechtlich gesichert.

Häufig gestellte Fragen

Wir möchten Ihnen mit folgenden Antworten einen Einblick in die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells geben:

Warum gibt es das Kooperative Baulandmodell in Köln?

Das Kooperative Baulandmodell ist ein Instrument, um unsere wohnungspolitischen Ziele umzusetzen. Mit dem Modell möchten wir den Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus am gesamtstädtischen Wohnungsneubau erhöhen. Auch sollen die durch die Planung verursachten Folgekosten für Grünflächen- und Spielplatzbedarfe sowie Betreuungseinrichtungen auf die Planenden übertragen werden.

Warum ist das Baulandmodell kooperativ?

Wir haben das Baulandmodell in engem Austausch zwischen Politik und Wohnungswirtschaft entwickelt. Anpassungen am Modell nehmen wir in einem ständigen Prozess mit den Beteiligten vor.

Haben auch andere Städte so ein Modell?

Als Prototyp für die Orientierung an den planbedingten Boden­wertsteigerungen kann das Münchener Baulandmodell SoBoN gelten. Bis 2024 hat die Anzahl der Kommunen mit Baulandmodellen stetig zugenommen, ausgehend vom Erfahrungsaustausch des Deutschen Instituts für Urbanistik. Köln stellt somit keinen Sonderfall dar. Wir sind dabei aber Vorreiterin hinsichtlich einer stark vereinfachten Anwendung. Im bundesweiten kommunalen Vergleich haben wir mit der Umstellung auf das Kooperative Baulandmodell 2017 ein sehr transparentes, pragmatisches und verlässliches Modell entwickelt. Insgesamt sind wir mit unseren Verpflichtungen recht moderat aufgestellt. 

Welches Modell gibt es für mein Vorhaben?

Über eine Stichtagsregelung haben wir festgelegt, welche Version im jeweiligen Bebauungsplanverfahren angewendet werden muss. Diese können Sie im Dokument "Kooperatives Baulandmodell Köln 2017plus" unter Teil B, Punkt sieben, Schlussbestimmungen, einsehen. Das Dokument finden Sie unter "Weitere Informationen und Downloads".

Wann gilt das Kooperative Baulandmodell?

Das Kooperative Baulandmodell setzen wir bei der Erstellung von Vorhaben- und Entwicklungsplänen auf Grundlage von § 12 Baugesetzbuch um. Maßgeblich sind der Aufstellungsbeschluss und der Einleitungsbeschluss. Es gilt also nicht für Vorhaben, die auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen für Bauvorhaben im planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) oder bereits bestehenden Bebauungsplänen (§ 30 Baugesetzbuch) genehmigt werden können.

Warum müssen Grünflächen errichtet werden?

Grünflächen und Spielplätze sind wichtige Bausteine für attraktive, nachhaltige und lebendige Stadtquartiere. Sie sind Orte der Begegnung für die Bewohnenden sowie Nachbarschaft. Darüber hinaus dienen sie der Anpassung an den Klimawandel.

Warum dauert es so lange, bis die ersten öffentlich geförderten Wohnungen gebaut werden?

Das Kooperative Baulandmodell hat der Rat 2014 (Beschlussvorlage 4325/2012) beschlossen. Als Berechnungsgrundlage galt eine komplizierte Berechnung der Bodenwertsteigerung. Nach einer kurzen Anlaufphase wurde klar, dass das Kooperative Baulandmodell nur in wenigen bis gar keinen Fällen angewandt wurde. Grund war, das es für die Vorhabenträger*innen möglich war, sich aus den Verpflichtungen herauszurechnen.

Aus diesem Grund haben wir das Konzept fortgeschrieben, (Beschlussvorlage 4229/2021), das 2017 in Kraft trat. Das Kooperative Baulandmodell erfordert eine langfristige Perspektive, von Beginn eines Bebauungsplanverfahrens bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnungen vergehen rund 5 bis 8 Jahre. 

Weitere Informationen und Downloads

Kontakt

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Telefon: 0221 / 221-26134
Telefax: 0221 / 221-22450

Stadtplanungsamt