Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von allen Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen und als Satzung zu beschließen ist.
Er ist auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Der Landschaftsplan ist vorsorgeorientiert und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und wiederherzustellen.
Der Landschaftsplan gilt im Wesentlichen für die freie Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete.
Von der Gesamtfläche des Kölner Stadtgebietes gehören circa 230 Quadratkilometer oder rund 57 Prozent zum sogenannten Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Der Landschaftsplan Köln umfasst das gesamte Stadtgebiet Kölns mit Ausnahme der Wahner Heide. Er ist seit dem 13. Mai 1991 in Kraft.
Fortschreibung des Landschaftsplans Köln, 13. Änderung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) beschlossen, ein neues Naturschutzgebiet N 24 "Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch" im Landschaftsplan Köln im bisherigen Landschaftsschutzgebiet (LSG L 28 "Dünnwalder Wald") und den beiden Geschützten Landschaftsbestandteilen (LB 9.28 "Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald" und LB 9.29 "Katterbach im Dünnwalder Wald") auszuweisen.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§15 LNatSchG NRW) sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (§16 LNatSchG NRW) hat in der Zeit vom 6. Januar bis einschl. 7. Februar 2025 stattgefunden. Nach Prüfung der fristgerecht eingebrachten Anregungen und Bedenken wird die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 9. April bis einschließlich 16. Mai 2025 erfolgen.
Der Entwurfstext, die Strategische Umweltprüfung (SUP) als auch die Karte des Änderungsbereichs finden Sie hier.
Unter folgender E-Mailadresse:
67-landschaftsplan@stadt-koeln.de
kann online eine Stellungnahme abgegeben werden. Der Entwurf der 13. Änderung des Landschaftsplans Köln liegt in der Zeit vom 9. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025 im
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadthaus Deutz
Raum 10 F 52
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
montags bis donnerstags | von 9 bis 17 Uhr |
freitags | von 9 Uhr bis 13 Uhr |
und zusätzlich in der Zeit vom 9. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025 im
Bezirksrathaus Mülheim
Raum 612
Wiener Platz 2, 51065 Köln
montags bis donnerstags | von 9 bis 17 Uhr |
freitags | von 9 bis 13 Uhr |
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich zum Entwurf der 13. Änderung zu äußern.
Für die Wahner Heide gilt seit dem 14. Juni 2006 ein eigener Landschaftsplan (Landschaftsplan Wahner Heide).
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.