Einheitlicher Tarif für Frauen und Männer bei der ZVK PlusPunktRente

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 1. März 2011 bietet die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln ihren Versicherten ab dem 1. Juli 2012 für Neuverträge im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung einen geschlechtsneutralen Versicherungstarif für Frauen und Männer, einen so genannten Unisex-Tarif, an. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die ZVK PlusPunktRente - Tarif 2009 wurden an die entsprechenden rechtlichen Vorgaben angepasst.

Ab dem 1. Juli 2012 finden die AVB für den Tarif 2012 (Tarif 2009 Unisex) auf alle Neuverträge Anwendung.

Für alle vor dem 1. Juli 2012 abgeschlossenen Verträge im Tarif 2002 und Tarif 2009 gelten die dem Vertrag zugrunde gelegten AVB in der jeweils aktuellen Fassung weiter.

Ausführliche Informationen zu den Vorteilen, die wir Ihnen weiterhin auch mit dem Tarif 2012 der ZVK PlusPunktRente bieten, haben wir im Themenbereich für Sie zusammengestellt.

Die ZVK PlusPunktRente

Im Downloadservice stellen wir Ihnen unter der Rubrik Rechtsgrundlagen stets die aktuellen AVB zur ZVK PlusPunktRente zur Verfügung.

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