Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2010

Am 27. Februar 2010 haben sich die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen unter anderem auf eine allgemeine Entgeltsteigerung geeinigt.

Nachdem die Redaktionsgespräche abgeschlossen sind und die Erklärungsfrist der Tarifpartner abgelaufen ist, erhöhen sich die Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für die öffentlichen Dienst (TVöD) rückwirkend zum 1. Januar 2010. Entsprechend sind die Grenzbeträge nach § 76 der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, die sich aus der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ergeben, anzupasssen.

Eine Übersicht zu den aktuellen Werten und Zahlen 2010 der Zusatzversorgungskasse können Sie in unserem Downloadbereich abrufen.

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