Die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien über eine allgmeine Entgeltsteigerung führt zu einer Anpassung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln.

Die Tarifverträge über die Entgeltsteigerung sind nach Ablauf der Erklärungsfrist zum 1. März 2012 in Kraft getreten und führen zu folgenden Grenzwerten:

vom 1. August 2011 bis 29. Februar 20126.241,52 Euro monatlich
ab 1. März 20126.459,97 Euro monatlich
im Monat der Jahressonderzahlung10.335,95 Euro

Im Downloadbereich haben wir für Sie eine aktuelle Übersicht zu den Werten und Zahlen 2012 hinterlegt. 

Zum Downloadservice