Werte und Zahlen der Zusatzversorgungskasse ab dem 1. März 2016

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragspartner vom 29. April 2016 steigen die Tabellenentgelte des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ab dem 1. März 2016. Dies führt zu einer Anpassung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln.

Damit gelten folgende Grenzwerte für das Jahr 2016:

  • 1. Januar 2016 bis 29. Februar 2016: 7.005,57 Euro monatlich
  • ab 1. März 2016: 7.173,70 Euro monatlich
  • im Monat der Jahressonderzahlung: 11.376,77 Euro

 

Im Downloadservice haben wir für Sie eine aktuelle Übersicht zu den Werten und Zahlen hinterlegt.

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