Einheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung

In seiner Sitzung am 17.Oktober 2006 hat der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse einheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung beschlossen. Diese treten rückwirkend zum 1. Juni 2006 in Kraft.

Bislang gab es bei der Zusatzversorgungskasse jeweils Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung (die "Riester"-Verträge betreffend) und Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung (die Entgeltumwandlung betreffend), welche anlässlich der späteren Einführung dieses Altersvorsorgeproduktes erstellt wurden.

Die Regelungen der zusammengeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind maßgeblich für das Leistungsrecht der Freiwilligen Versicherung. Das Leistungsrecht der Pflichtversicherung ist weiterhin in der Satzung der Zusatzversorgungskasse geregelt.

Die Versicherten können so "auf einen Blick" erkennen, welche Regelungen für die Freiwillige Versicherung und welche für die Pflichtversicherung gelten. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist aufgrund von Verweisungen gewährleistet.