10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 die 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschlossen. Die Satzungsänderungen wurden nach der Anzeige bei dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 9 am 8. Februar 2012 (Amtsblatt Stadt Köln, Seite 187) öffentlich bekannt gemacht.

Im Wesentlichen werden durch die 10. Satzungsänderung die Regelungen des Änderungstarifvertrages Nummer 5 zum Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) in ZVK-Satzungsrecht umgesetzt.

Die tarifrechtlichen Änderungen umfassen die Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften, die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten sowie die Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung in der Pflichtversicherung. Zu diesen Themen haben wir Sie bereits im Einzelnen an dieser Stelle informiert.

Der Text der aktuellen Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung der 10. Satzungsänderung steht Ihnen ab sofort hier zur Verfügung.

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