4. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Tarif 2002) für die Freiwillige Versicherung

In seiner Sitzung am 24. Februar 2011 hat der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln die 4. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Freiwillige Versicherung des Tarifes 2002 beschlossen.

Im Wesentlichen erfolgt mit der 4. Änderung der AVB zum Tarif 2002 eine Erweiterung bei der Hinterbliebenenversorgung.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) erklärt, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist.

Da der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes generell Wirkung für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes entfaltet, wird die Hinterbliebenenversorgung des Tarifes 2002 entsprechend erweitert. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Dies bedeutet, dass eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bei Eintritt des Versicherungsfalles nach dem 31. Dezember 2004 grundsätzlich einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung aus dem Tarif 2002 haben. Voraussetzung ist jedoch, dass das Risiko Hinterbliebenenschutz im Tarif 2002 mit versichert war. Ein rückwirkender Einschluss der Hinterbliebenenversorgung ist nicht möglich. Soweit der Hinterbliebenenschutz bisher nicht versichert wurde, ist der Einschluss für die Zukunft möglich.

Bei dem zum 1. Januar 2010 eingeführten ZVK PlusPunktRenten-Tarif werden eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung bereits mit einbezogen.

In dem Bereich der Pflichtversicherung steht eine eigenständige neue Regelung der Tarifvertragsparteien zur Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung noch aus.

Im Downloadservice stelle wir Ihnen unter der Rubrik Rechtsgrundlagen stets die aktuellen AVB für die Freiwillige Versicherung zur Verfügung.

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