Text aus dem Kölner Amtsblatt Nummer 44 vom 28. Oktober 2015

Gemäß §§ 34 Absatz 1, 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 61 Absatz 3, 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hat der Wahlausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 20. Oktober 2015 das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin (Nachwahl) festgestellt.

Nachfolgend gebe ich das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt.

  • Wahlberechtigte: 809.035
  • Wählerinnen und Wähler: 325.868
  • Ungültige Stimmen: 3.172
  • Gültige Stimmen: 322.696

 

Die gültigen Stimmen verteilten sich wie folgt auf die Bewerberinnen und Bewerber: 

Kandidatinnen und Kandidaten Stimmen absolut Stimmen in Prozent
 Ott, Jochen, SPD 103.341 32,02
 Benecke, Mark, Die PARTEI 23.2917,22
 Rottmann, Hendrik, AfD 12.9344,01
 Neumeyer, Sabine, Einzelbewerberin 2.5320,78
 Hövelmann, Marcel, Einzelbewerber 9.1042,82
 Reker, Henriette, Einzelbewerberin 169.91952,66
 Krieger, Kevin, REP 1.5750,49

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Frau Henriette Reker zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gewählt ist.

Gemäß §§ 46e Absatz 2, 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl

  • jeder/jede Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
  • die Aufsichtsbehörde
  • sowie wählbare Bewerber/Bewerberinnen um das Amt des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin, auch wenn sie nicht wahlberechtigt sind,

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist beginnt gemäß § 63 Absatz 2 KWahlO mit dem Tage dieser Bekanntmachung.

Köln, den 23. Oktober 2015

Gabriele C. Klug
Wahlleiterin