Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Gültigkeit der Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin (Nachwahl) am 18. Oktober 2015 gemäß § 40 Absatz 1 in Verbindung mit § 46b des Kommunalwahlgesetzes - Text aus dem Amtsblatt der Stadt Köln, Nummer 7, vom 24. Februar 2016
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2016 nach entsprechender Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Absatz 1 in Verbindung mit § 46b des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin am 18. Oktober 2015 in Köln entschieden.
Gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) gebe ich nachfolgend den Beschluss des Rates öffentlich bekannt:
1.
Nach Zurückweisung der einzelnen Wahleinsprüche gegen die Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin am 18. Oktober 2015 in Köln mit den Entscheidungen zu
- Vorlagen-Nummer: 3632/2015
- Vorlagen-Nummer: 3891/2015
- Vorlagen-Nummer: 3893/2015
wird gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) in Verbindung mit § 46b KWahlG NRW festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG NRW genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin am 18. Oktober 2015 in Köln wird mit dem in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln, Ausgabe vom 28. Oktober 2015, Nummer 325, festgestellten Wahlergebnis für gültig erklärt.
Gemäß § 41 Absatz 1 KWahlG NRW kann gegen diesen Beschluss des Rates nach § 40 Absatz 1 KWahlG NRW binnen eines Monats nach dieser Bekanntgabe Klage erhoben werden. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Die Klage ist gegen die Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, zu richten. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, einzureichen.
Köln, den 18. Februar 2016
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin