Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Gültigkeit der Neufeststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Rates 2014 gemäß §§ 43 Absatz 2 Satz 2, 40 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 nach entsprechender Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß §§ 43 Absatz 2 Satz 2, 40 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) über die Gültigkeit der Neufeststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Rates in Köln am 25. Mai 2014 in Köln entschieden.

Gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) gebe ich nachfolgend die Beschlüsse des Rates öffentlich bekannt:

  1. Nach Zurückweisung des Wahleinspruchs gegen die Neufeststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Rates in Köln am 25. Mai 2014 mit der Entscheidung zur Vorlage Nummer 1856/2015 wird gemäß §§ 43 Absatz 2 Satz 2, 40 Absatz 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes NRW festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1 Buchstabe a) bis c) genannten Fälle vorliegt.
  2. Die Neufeststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Rates in Köln am 25. Mai 2014 wird mit dem in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln, Ausgabe vom 19. Mai 2015, Nummer 147, festgestellten Wahlergebnis für gültig erklärt.

Gemäß § 41 Absatz 1 KWahlG kann gegen diesen Beschluss des Rates nach § 40 Absatz 1 KWahlG binnen eines Monats nach dieser Bekanntgabe Klage erhoben werden. Ein Vorverfahren nach dem achten Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Die Klage ist gegen die Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister der Stadt Köln, zu richten. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, einzureichen.

Köln, den 6. Juli 2015

Jürgen Roters
Oberbürgermeister

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Amtsblatt 27, 8. Juli 2015
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