In den Wochen und Monaten vor der Europawahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben.

März 2024

18. März

Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge für Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder bei der Bundeswahlleiterin

April 2024

28. April

Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Wenn Sie aus dem Ausland oder als nicht deutsche Unionsbürger*in in Köln wählen möchten, erfahren Sie hier mehr:

Wählen aus dem Ausland Wählen als Unionsbürger*in in Köln

Mai 2024

Voraussichtlich 4. bis spätestens 19. Mai

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

19. Mai

Letzter Tag für folgende Anträge: 

20. bis 24. Mai

In diesem Zeitraum halten wir das Kölner Wählerverzeichnis im Wahlamt zur Einsichtnahme bereit. Es ist die letzte Gelegenheit zum Einspruch, wenn Sie annehmen wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

30. Mai

Letzter Tag für die Zustellung unserer Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses

Juni 2024

1. Juni

Letzter Tag für die Einreichung Ihrer Beschwerde an die Stadtwahlleiterin gegen unsere Entscheidung über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse.

5. Juni

Letzter Tag für die Entscheidung der Stadtwahlleiterin über Beschwerden gegen unsere Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

7. Juni, 18 Uhr

Letzter Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und Ausstellung von Wahlscheinen

9. Juni – Wahltag

  • 8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung
  • bis 15 Uhr: Ausstellung von Wahlscheinen beziehungsweise Briefwahlunterlagen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
  • 18 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt
  • 18 Uhr: Ende der Wahlhandlung
  • nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses

14. Juni

Tagung des Stadtwahlausschusses in öffentlicher Sitzung zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses in Köln

August 2024

9. August

Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch alle Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter*innen, die Bundeswahlleiterin und die Präsidentin des Bundestags

Übersicht der Termine und Fristen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin