In den Wochen und Monaten vor der Europawahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben.
März 2024
18. März
Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge für Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder bei der Bundeswahlleiterin
April 2024
28. April
Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Wenn Sie aus dem Ausland oder als nicht deutsche Unionsbürger*in in Köln wählen möchten, erfahren Sie hier mehr:
Mai 2024
Voraussichtlich 4. bis spätestens 19. Mai
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
19. Mai
Letzter Tag für folgende Anträge:
- Eintragung ins Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland leben
- Eintragung ins Wählerverzeichnis für wahlberechtigte Unionsbürger*innen
- Austragung aus dem Wählerverzeichnis von Unionsbürger*innen
20. bis 24. Mai
In diesem Zeitraum halten wir das Kölner Wählerverzeichnis im Wahlamt zur Einsichtnahme bereit. Es ist die letzte Gelegenheit zum Einspruch, wenn Sie annehmen wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
30. Mai
Letzter Tag für die Zustellung unserer Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
Juni 2024
1. Juni
Letzter Tag für die Einreichung Ihrer Beschwerde an die Stadtwahlleiterin gegen unsere Entscheidung über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse.
5. Juni
Letzter Tag für die Entscheidung der Stadtwahlleiterin über Beschwerden gegen unsere Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
7. Juni, 18 Uhr
Letzter Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und Ausstellung von Wahlscheinen
9. Juni – Wahltag
- 8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung
- bis 15 Uhr: Ausstellung von Wahlscheinen beziehungsweise Briefwahlunterlagen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
- 18 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt
- 18 Uhr: Ende der Wahlhandlung
- nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
14. Juni
Tagung des Stadtwahlausschusses in öffentlicher Sitzung zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses in Köln
August 2024
9. August
Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch alle Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter*innen, die Bundeswahlleiterin und die Präsidentin des Bundestags