Sie möchten sich für ein Mandat im Europäischen Parlament bewerben und benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung? Bei uns können Sie Ihre Bescheinigung beantragen. Sie erhalten von uns eine Wählbarkeitsbescheinigung, wenn Sie Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben und die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.

Voraussetzungen der Wählbarkeit – Europawahlgesetz

Wenn Sie Ihre Wählbarkeitsbescheinigung persönlich beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0221 / 221-34567 einen Termin. Sie erhalten Ihre Bescheinigung in diesem Fall sofort. Alternativ können wir Ihnen die Wählbarkeitsbescheinigung auch postalisch zuschicken. Nehmen Sie hierzu bitte ebenfalls über unser Kontaktformular oder telefonisch Kontakt zu uns auf. 

Kontaktformular

Die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung ist kostenlos.

Sie möchten eine Wählbarkeitsbescheinigung für eine andere Person beantragen?

Kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0221 / 221-34567. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Kontaktformular

Sie wohnen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland?

In diesem Fall erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Bescheinigung. Stellen Sie einen Antrag bei der für Ihren ausländischen Wohnort zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Informationen der Bundeswahlleiterin zur Wählbarkeitsbescheinigung