Zur Durchführung der Bundestagswahl 2025 benötigen wir rund 8.000 freiwillige Wahlhelfer*innen. Seien Sie dabei – denn Demokratie heißt mitmachen!
Derzeit gehen wir davon aus, dass die Wahl am 23. Februar 2025 stattfindet. Melden Sie sich über unser Online-Formular als Wahlhelfer*in an, wenn Sie sich an diesem Tag engagieren möchten.
Zur telefonischen Anmeldung erreichen Sie uns unter 0221 / 221-34333.
Kann ich Wahlhelfer*in werden?
Um Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Um in Köln zu unterstützen, müssen Sie nicht in Köln wohnen.
Mehr zur Online-Anmeldung
Nutzen Sie das Bemerkungsfeld bei Ihrer Online-Anmeldung bitte für folgende Angaben:
- Wenn Sie jemanden werben, tragen Sie bitte den Vor- und Nachnamen der geworbenen Person ein.
- Wenn Sie geworben werden, geben Sie bitte den Vor- und Nachnamen der werbenden Person ein.
Wenn wir Sie für die Kommunalwahl am 14. September 2025 als Wahlhelfer*in vormerken dürfen, tragen Sie bitte "KOW2025" ein. Sobald die Planungen für die Kommunalwahl beginnen, kontaktieren wir Sie.
Was bekomme ich für das Ehrenamt?
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von:
- 80 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 70 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 60 Euro als Beisitzer*in
Schriftführer*innen, stellvertretende Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen erhalten darüber hinaus für die Teilnahme an einem verpflichtenden Workshop eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.
Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds und der Aufwandsentschädigung ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am Wahltag. Sie können keine weiteren Ansprüche wie Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungskosten geltend machen. Das Erfrischungsgeld sowie etwaige Aufwandsentschädigungen für Ihren Einsatz bei der Bundestagswahl überweisen wir Ihnen nach abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto.
Werbeprämie
Als ehemalige Wahlhelfer*in erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 30 Euro, wenn Sie eine Person zum Mitmachen motivieren, die noch nie Wahlhelfer*in war. Wichtig ist:
- Sie selbst haben bereits bei mindestens einer Wahl als Wahlhelfer*in unterstützt
- Sie beide sind am Wahltag im Einsatz
Die Werbeprämie zahlen wir für nur eine Anwerbung aus, das heißt nicht für mehrere angeworbene Personen.
Ihr Einsatzort
Sie können in einem Briefwahlbezirk, also im Briefwahlzentrum, oder in einem Urnenwahlbezirk, also in einem Wahlraum, unterstützen.
Im Briefwahlzentrum
Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl suchen wir zahlreiche Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen. Das Briefwahlzentrum befindet sich in der Koelnmesse in Deutz. So unterscheidet sich der Einsatz im Briefwahlzentrum von einem Einsatz im Wahlraum:
- Einsatzbeginn um die Mittagszeit statt morgens
- Gleiches Erfrischungsgeld bei geringerem Zeitaufwand
- Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden vor Ort
- Zentrale Lage mit guter Anbindung an den ÖPNV
Erleben Sie die besondere Atmosphäre und stehen Sie gemeinsam mit 4.000 anderen Wahlhelfer*innen für unsere Demokratie ein!
Im Wahlraum
Wenn Sie in einem der vielen Wahlräume im Stadtgebiet unterstützen, sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen, um Sie zum Beispiel wohnortnah einzusetzen. Wir freuen uns über Wahlhelfer*innen, die nicht ortsgebunden sind und auch in weiter entfernten Wahlräumen eingesetzt werden können.
Ihre Aufgaben
Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt? Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Aufgaben als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellvertretende*r Schriftführer*in oder Beisitzer*in:
Schulungen
Wir möchten Sie optimal auf Ihre Aufgaben als Wahlhelfer*in vorbereiten. Dafür bieten wir in den Wochen vor der Wahl verschiedene Schulungen an. Um teilzunehmen, müssen Sie sich vorab anmelden.
Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Wahlvorsteher*innen sind verpflichtet, an einem zweieinhalbstündigen Workshop teilzunehmen. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.
Beisitzer*innen laden wir zu freiwilligen Informationsveranstaltungen ein. Sie dauern etwa eineinhalb Stunden.
Zur selbstständigen Vorbereitung empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Leitfaden. Wir veröffentlichen ihn zeitnah im folgenden Abschnitt "Schulungsmaterial".
Schulungsmaterial
Unser Leitfaden beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Ihren Aufgaben sowie zum Ablauf am Wahltag. Daher empfehlen wir Ihnen den Leitfaden aufmerksam zu lesen. Wir stellen Ihnen den Leitfaden zeitnah an dieser Stelle zum Herunterladen zur Verfügung.
Die folgenden kurzen Schulungsvideos geben Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Abläufe und Aufgaben im Wahlraum und im Briefwahlzentrum. Einzelne Abläufe werden bei der tatsächlichen Arbeit leicht abweichen. Die Details lernen Sie in den Schulungen und können Sie im Leitfaden nachlesen. Wir danken der Landeshauptstadt München für die Bereitstellung der Videos.
Wie läuft die Urnenwahl im Wahlraum ab?
Kann ich mit meinen Briefwahlunterlagen in einem Wahlraum wählen gehen?
Wie funktioniert die Zulassung der Wahlbriefe?
Darüber hinaus können Sie viele Fachbegriffe im Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin nachlesen:
Kontakt für Fragen
Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Alternativ können Sie uns unter 0221 / 221-34333 erreichen.