Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, wohnen außerhalb Deutschlands, sind also Auslandsdeutsche*r, und möchten an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen? Dann müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnorts in Deutschland eingetragen sein. Das passiert nicht automatisch. Sie müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular der Bundeswahlleiterin.
Die Frist für die Antragsstellung war der 2. Februar 2025. Bis dahin musste Ihr Antrag bei uns eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt, je nachdem wann und wie lange Sie sich zuletzt in Deutschland aufgehalten haben. Nutzen Sie bitte das auf Sie zutreffende Formular.
Versand an uns
Anlage 2 können Sie postalisch, als Scan oder Foto per E-Mail oder per Fax an uns senden.
Anlage 2a müssen Sie im Original per Post an uns senden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Dillenburger Straße 68-70
51105 KölnTelefon: 0221 / 221-34567
E-Mail an: wahlamt@stadt.koeln
Telefax: 0221 / 221-21911
Stadt Köln – Wahlamt
Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Nur vorübergehend im Ausland?
Wenn Sie am Wahltag vorübergehend im Ausland sind – zum Beispiel im Urlaub – und nach wie vor in Köln gemeldet sowie wahlberechtigt sind, führen wir Sie automatisch im Wählerverzeichnis. Sie können Ihr Wahlrecht in diesem Fall rechtzeitig vor dem Wahltag durch Briefwahl oder Direktwahl ausüben.