Sie sind wahlberechtigt, haben keinen festen Wohnsitz und möchten an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Voraussetzung ist, dass Sie sich gewöhnlich in Köln aufhalten.
Wie und wann kann ich den Antrag stellen?
Die Frist zur Antragsstellung ist am 2. Februar 2025 abgelaufen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch unter 0221 / 221-34567 oder per E-Mail an uns wenden.
Was benötige ich für den Antrag?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt
Als Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt gelten zum Beispiel:
- Bescheinigung der Heimleitung oder des Sozialen Dienstes
- Bescheide nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII über laufende Leistungen
- Bescheinigung der ResoDienste Köln (Hilfe für Menschen ohne festen Wohnsitz)