Sie möchten Ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben, können dies aber nicht im Wahlraum tun? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Wir versenden die Briefwahlunterlagen ab dem 7. Februar 2025

Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?

Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag

Zum Online-Briefwahlantrag

Da die Vorbereitungszeit bei dieser Wahl sehr kurz ist, empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen frühzeitig online zu beantragen. Wir bitten Sie außerdem, die ausgefüllten Unterlagen schnell zurückzuschicken. 

Antrag über die Wahlbenachrichtigung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen. Das ist der untere Teil der Wahlbenachrichtigung.

Wir versenden die Wahlbenachrichtigungen vom 23. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten.

Schriftlicher Antrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse

 Ihren Antrag senden Sie an:

Stadt Köln – Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Telefon: 0221 / 221-34567

E-Mail an: wahlamt@stadt.koeln

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?

Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Diese Ausnahmefälle umfassen beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können oder eine Einbürgerung nach Ablauf der Einspruchsfrist.

§ 27 Wahlscheinanträge – Bundeswahlordnung

Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt sein?

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei uns eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.

Ausschließlich am Wahltag, voraussichtlich 12:30 bis 18 Uhr, können Sie Ihren Wahlbrief auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse in die Wahlurne bei unserem Infopoint werfen. Die Adresse geben wir rechtzeitig vor der Wahl an dieser Stelle bekannt. Sie können Ihren Wahlbrief nicht in einem Wahlraum abgeben.

Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.

Wie kann ich an der Wahl teilnehmen, wenn ich im Ausland wohne?

Alle Informationen zum Thema finden Sie hier: 

Wählen mit Wohnsitz im Ausland