Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt. Auf dieser Seite haben wir für Sie grundlegende Informationen zusammengestellt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen, sogenannte Auslanddeutsche, auf der Grundlage des § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz.

Informationen für Deutsche im Ausland

In Köln verteilen sich die Wahlberechtigten mit Stand vom 11. Mai 2021 wie folgt:

Wahlberechtigte728.882
davon Frauen380.000
davon Männer348.882
davon ohne Angabe beziehungsweise divers12
Erstwähler*innen 34.320
davon Frauen17.599
davon Männer16.721
davon ohne Angabe beziehungsweise divers12

Entscheidend für Ihre Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses war der 15. August 2021. In das Wählerverzeichnis können Sie in der Zeit vom 6. bis 10. September 2021 bei uns Einsicht nehmen:

Stadt Köln
Bürgerdienste – Wahlamt
Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahlverfahren

Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:

  1. Die Erststimme für den*die Wahlkreiskandidat*in
  2. Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist das Stadtgebiet der Stadt Köln in vier Wahlkreise unterteilt. Die Bezeichnung der Wahlkreise lautet: 93 Köln I, 94 Köln II, 95 Köln III und 101 Leverkusen – Köln IV.

Zulassung der Parteien und Kandidat*innen in den Wahlkreisen 93 – Köln I bis 95 – Köln III und 101 – Leverkusen-Köln IV

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat am 30. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten (Zweitstimme) zur Bundestagswahl entschieden. Der Ausschuss hat bestätigt, dass die Landeslisten den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung entsprechen. Die von ihm zugelassenen Parteien werden Sie landesweit einheitlich auf allen Stimmzetteln finden.  

Ebenfalls am 30. Juli 2021 hat der Kreiswahlausschuss in Köln über die Zulassung der Wahlkreisbewerber*innen (Erststimme) für die Wahlkreise 93 bis 95 – Köln I bis III entschieden, der Kreiswahlausschuss in Leverkusen für den Wahlkreis 101 – Leverkusen-Köln IV.

Die zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie hier:

Amtsblatt Sondernummer 31 vom 9. August 2021
PDF, 233 kb

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen in der Zeit vom 21. August 2021 bis spätestens 5. September 2021 per Post zugestellt.

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, bitten wir, sich unter der Hotline 0221 / 221-34567 umgehend an unser Wahlamt zu wenden.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Urnenwahl

Am Wahltag, dem 26. September 2021, besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl in Ihrem auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass. Die Wahl ist auch mit Ihrem Wahlschein in Kombination mit Ihrem Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass möglich. Die jeweiligen Wahlräume werden wir online auf einer durchsuchbaren Karte darstellen. 

Direktwahl

Darüber hinaus können Sie per Direktwahl wählen, als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl steht Ihnen fünf Wochen zur Verfügung: Von Montag, 23. August 2021, bis Freitag, 24. September 2021. An welchen Standorten und innerhalb welcher Öffnungszeiten die Direktwahl unter den geltenden Corona-Rahmenbedingungen angeboten werden kann, prüfen wir aktuell. Die Standorte je Stadtbezirk werden wir rechtzeitig veröffentlichen. Alle erforderlichen Corona-Schutzvorkehrungen werden wir umsetzen. Eventuell notwendige Anpassungen der konkreten Ausgestaltung der Direktwahl werden wir jeweils aktuell kommunizieren.

Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, bitten wir Sie, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Briefwahl

Die Briefwahl können Sie auf verschiedenen Wegen bequem beantragen:

  • per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag)
  • online (wird noch zur Verfügung gestellt)
  • per formlosem Brief an das
    Wahlamt der Stadt Köln
    Dillenburger Straße 68-70
    51105 Köln
  • per Fax an 0221 / 221-21922
  • per E-Mail
  • per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
E-Mail an unser Wahlamt

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist nur bis Mittwoch, 22. September 2021, etwa 12 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach auf anderem Wege eingehenden Briefwahlanträge werden händisch von uns bearbeitet.

Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfehlen wir, in der letzten Woche vor der Wahl die Möglichkeiten der Direktwahl und am Wahltag vor allem der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl auch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte frühzeitig. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 23. August 2021 versandt, also über einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen.

Der späteste Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl ist am Wahltag bis spätestens 18 Uhr. Ihre Wahlunterlagen müssen bis dahin bei unserem Wahlamt in der Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln eingegangen sein. Ausschließlich am Wahltag von 12 Uhr bis 18 Uhr, können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse abgegeben werden. Rote Wahlbriefe können nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Bundestagswahl stellen wir Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten des Bundeswahlleiters und des Landeswahlleiters:

Der Bundeswahlleiter Der Landeswahlleiter | Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen