Strukturdatenerhebung
Was ist der Zweck der Strukturdatenerhebung?
Damit wir die richtigen Informationen dazu haben, was genau und wo in Köln zu tun ist, benötigt die Verwaltung zuverlässige Zahlen. Beispielsweise zu den Armutsverhältnissen in verschiedenen Teilen der Stadt, der Entwicklung der Mietbelastung oder dem Bedarf an Bahnen und Bussen. Wir fragen zum Beispiel nach der Miete und den Nebenkosten, der Wohndauer in der Wohnung, der Nutzung des ÖPNV, dem Job und dem Haushaltseinkommen. Nur die Kölner*innen selbst können hierüber Auskunft geben, denn diese Daten sind uns ansonsten nicht bekannt.
Bei der Strukturdatenerhebung handelt es sich um eine Erhebung ausschließlich für statistische Zwecke im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 8 Abs. 1 LStatG NRW.
Warum wurde ich angeschrieben?
Sie wurden angeschrieben, weil Sie Teil einer Zufallsstichprobe aus dem Melderegister der Stadt Köln sind. Diese wurde uns auf Basis eines vom Meldeamt zur Verfügung gestellten Datenabzugs des Melderegisters mit Adress- und Personenangaben gezogen (gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 34, 37 BMG in Verbindung mit § 8 LStatG NRW).
Muss ich teilnehmen, wenn ich angeschrieben wurde?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei Nichtteilnahme entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Jedoch trägt eine hohe Beteiligung entscheidend zur Qualität und Aussagekraft der Befragungsergebnisse bei.
Ich habe schon einmal an einer Befragung der Stadt Köln teilgenommen. Warum werde ich jetzt wieder angeschrieben?
Die Adressen werden bei jeder Befragung erneut durch ein Zufallsverfahren aus dem Melderegister gezogen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie bei unterschiedlichen Befragungen ausgewählt werden.
Ich habe bereits bei der Zensus-Befragung solche Fragen beantwortet. Wird so etwas nicht gespeichert?
Der Zensus ist eine bundesweite Befragung, die die Statistischen Landesämter durchführen. Die Zensusdaten sind nur für Köln insgesamt repräsentativ. Die Verwaltung benötigt jedoch belastbare Planungsdaten für die 86 Kölner Stadtteile. Dafür wird diese Strukturdatenerhebung durchgeführt. Wir stellen zudem weitere wichtige Fragen, die im Zensus nicht thematisiert wurden, zum Beispiel zur Zufriedenheit mit Wohngebietsaspekten.
Aus meinem Haushalt ist noch jemand anderes um Teilnahme gebeten worden. Ist das richtig?
Ja, das kann vorkommen: Bei einer zufälligen Auswahl können auch einmal mehrere Personen in einem Haushalt einen Fragebogen erhalten. Wir freuen uns, wenn alle an der Umfrage teilnehmen, die ein Einladungsschreiben erhalten haben.
Der Fragebogen ist an mich adressiert. Kann auch jemand anderes aus meinem Haushalt den Fragebogen ausfüllen?
Nein. Aufgrund der gewählten Methodik ist es wichtig, dass nur diejenige Person den Fragebogen ausfüllt, die angeschrieben wurde.
Ich möchte eine Frage nicht beantworten. Soll ich den Fragebogen dann überhaupt ausfüllen?
Auch wenn Sie einzelne Fragen nicht beantworten wollen, hilft es uns sehr, wenn Sie die restlichen Fragen beantworten.
Kann ich das Ausfüllen des Online-Fragebogens unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt weitermachen?
Ja das geht. Sie können das Ausfüllen unterbrechen, indem Sie das Browserfenster und damit auch den Fragebogen schließen. Zum Fortfahren gehen Sie über den Ihnen bekannten Link zum Befragungsportal und geben Ihre persönliche Zugangskennung ein. Die Befragung wird dort fortgesetzt, wo Sie das Ausfüllen unterbrochen haben.
Es gibt so viele Barcodes und QR-Codes auf dem Fragebogen und dem Begleitschreiben. Was steckt dahinter?
Die Barcodes und QR-Codes dienen
- dem kostenoptimierten Versand der Befragungsunterlagen,
- der digitalen Verarbeitung des Fragebogens (das heisst: er kann eingescannt werden und wird damit maschinenlesbar gemacht),
- der Verhinderung einer Doppelteilnahme: Jede Befragungsperson erhält eine Zugangskennung. Über den Barcode wird erkannt, ob der Fragebogen bereits beantwortet wurde.
In den Barcodes und QR-Codes sind keinerlei Informationen zur Person enthalten.
Ist die Umfrage anonym?
Die Teilnahme an der Online-Umfrage und auch die Rücksendung des Fragebogens auf dem Postweg erfolgen jeweils ohne Namen und Adresse. Die elektronisch erfassten Fragebogenangaben werden stets getrennt von Ihren Adressdaten in unserer abgeschotteten Statistikstelle gespeichert. Deshalb lassen die Fragebogenangaben keinen Rückschluss auf konkrete Personen zu.
Wie ist der Datenschutz gewährleistet?
Die statistische Geheimhaltung aller Daten im Verfahrensablauf wird entsprechend den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens sowie des Landesstatistikgesetzes NRW voll gewährleistet. Die Umfrage wird ausschließlich in der von allen anderen städtischen Dienststellen räumlich, technisch und personell abgeschotteten Statistikstelle und von auf Geheimhaltung und Datenschutz verpflichteten Personen durchgeführt.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Die vom Meldeamt übermittelten Adress- und Personenangaben dienen ausschließlich der organisatorischen Durchführung der Erhebung. Adressdaten werden zur Kontaktierung der Befragungspersonen benötigt. Die Merkmale Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit werden zur Stichprobenziehung und Sicherstellung der Repräsentativität verarbeitet. Die personenbezogenen Merkmale werden im gesamten Verfahrensablauf getrennt von den anonymen Fragebogenangaben aufbewahrt und nach Abschluss der Feldphase gelöscht.
Was geschieht mit den ausgefüllten Fragebögen und den Daten nach Beendigung der Umfrage?
Die online ausgefüllten Fragebögen werden auf speziellen Servern abgespeichert. Die eingegangenen Papierfragebögen werden für die Auswertung elektronisch erfasst (Scan-Verfahren) und mit den Online-Fragebögen zusammengeführt. Die erfassten Papierfragebögen werden nach Abschluss der Befragung datenschutzkonform vernichtet. Die anonymen Befragungsdaten werden für zukünftige Analysen aufbereitet und gespeichert.
Was ist, wenn ich meine Teilnahme widerrufen möchte?
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Da die Umfragedaten aufgrund der Anonymisierung keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen, können die dort gemachten Angaben nicht gelöscht werden.
Wo kann ich mich ausführlich zum Thema Datenschutz informieren?
Weitere Datenschutzhinweise zur Umfrage finden Sie hier: https://questor.stadt-koeln.de/befragungen/ds/QBSUTQQJ4HGAU
Die Fragebögen enthalten eine Buchstabenfolge sowie einen Strichcode, das Anschreiben einen QR-Code. Was ist das und wofür wird es benötigt?
Allen Befragten wird eine unterschiedliche, zufallsgenerierte Buchstabenfolge zugeteilt. Diese dient der Organisation des Fragebogenversandes sowie der datenschutzgemäßen Verarbeitung Ihrer Fragebogenangaben. Über diese Buchstabenfolge gelangen die befugten Befragungsteilnehmer*innen in das Befragungsportal. Darüber wird auch die Beteiligung an der Umfrage registriert, was eine Mehrfachteilnahme verhindert und die Repräsentativität der Befragungsergebnisse sicherstellt. Der Strichcode auf dem Papierfragebogen ermöglicht die digitale Antworterfassung und enthält keinerlei personenbezogene Informationen. Der QR-Code dient lediglich dem vereinfachten Aufruf des Befragungslinks.
Wie erfahre ich etwas über die Ergebnisse der Studie?
Unter folgendem Link werden Berichte zum Herunterladen bereitgestellt. Die Veröffentlichungen werden durch Mitteilungen an die Ausschüsse begleitet.