Ein wichtiger Bestandteil des Kölner Stadtrechts

Die Kölner Stadtordnung schafft die rechtliche Grundlage für viele Aspekte des rücksichtsvollen und toleranten Zusammenlebens sowie für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen im gesamten Kölner Stadtgebiet. Sie trat im April 2014 erstmals in Kraft und liegt seit Januar 2018 in der dritten Fassung vor.

Der Geltungsbereich erstreckt sich, unbeschadet besonderer Regelungen, auf Verkehrsflächen, öffentliche Anlagen und Einrichtungen, Anlagen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, Sonderbereiche sowie Boden und Gewässer mit Ausnahme des Rheins.

Abschnitte

Die Kölner Stadtordnung ist in folgende Abschnitte unterteilt:

  1. Schutz des Stadtbildes
  2. Schutz vor störendem Verhalten
  3. Schutz vor Gefahren
  4. Schutz der Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen
  5. Benutzung von öffentlichen Anlagen
  6. Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften im Umfeld der Stadien
© Stadt Köln

Innerhalb dieser Abschnitte verdeutlichen Ihnen 31 Paragraphen, was in Köln erlaubt ist und was nicht. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zu Verunreinigung und Verunstaltung öffentlicher Flächen, Ruhestörungen, Baden in öffentlichen Gewässern, Taubenfütterung, Grillen und Hundefreilaufflächen, aber auch für die Nutzung von Stacheldraht und das Anbringen von Fahnen enthält die Kölner Stadtordnung wichtige Hinweise.

Mit welchen Konsequenzen Sie bei Nichtbeachtung rechnen müssen, können Sie der ergänzenden Auflistung der Verwarnungs- und Bußgelder entnehmen.

Alles auf einen Blick

Einige der in der Kölner Stadtordnung enthaltenen Sachverhalte waren bis zu ihrem Inkrafttreten in separaten Satzungen, Allgemeinverfügungen und Verordnungen geregelt:

  • Allgemeinverfügung Glas-, Glasflaschen- und Getränkedosenverbot im Stadionumfeld des RheinEnergieStadions in Köln-Müngersdorf/Junkersdorf
  • Grünflächenordnung
  • Kölner Straßenordnung
  • Spiel und Bolzplatzsatzung
  • Taubenfütterungsverordnung
  • Verordnung über das Verbot der Fütterung von Wasservögeln und Fischen an öffentlichen Wasserflächen

Sie sind nunmehr allesamt in der Kölner Stadtordnung aufgegangen und werden im Stadtrecht nur noch der Vollständigkeit halber in ihren alten, separaten Fassungen aufgelistet.

Halten auch Sie bitte die Regeln des Kölner Stadtrechts ein, damit wir alle in dieser schönen Stadt gut und sicher leben können.

Kölner Stadtordnung, 11. Juli 2020
PDF, 10639 kb