Das Kölner Stadtrecht ist eine Sammlung der wichtigsten für Köln geltenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Regelungen mit einmaliger oder kurzfristiger Bedeutung haben wir nicht in die Sammlung aufgenommen.

Das Kölner Stadtrecht alphabetisch

Die städtischen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien stehen komplett als alphabetisch sortierte Auflistung zur Verfügung. Da häufig der Wunsch geäußert worden ist, die neueste Fassung einer Satzung mit den Bestimmungen bisheriger Fassungen vergleichen zu können, haben wir auch ältere Versionen in den Bestand aufgenommen. Die aktuellste Satzung beziehungsweise Verordnung steht dabei stets am Anfang der jeweiligen Liste.

Um Ihnen das Auffinden der benötigten Unterlagen zu erleichtern, haben wir sowohl eine Stichwortsuche als auch eine alphabetische Suche innerhalb des Bestands eingerichtet.

Das Kölner Stadtrecht alphabetisch

Das Kölner Stadtrecht thematisch

Neben der alphabetischen Auflistung stehen die städtischen Satzungen und Verordnungen auch nach Themen sortiert zur Verfügung. Die einzelnen Themen sind in der rechten Spalte aufgelistet. Auch hier gilt: Die aktuellste Fassung befindet sich stets am Anfang der jeweiligen Liste.

Stichwortsuche und alphabetische Suche stehen nur zur Verfügung, wenn einem Thema sehr viele Satzungen und Verordnungen zugeordnet sind.

Wichtige Hinweise zur Nutzung

Das Kölner Stadtrecht soll Sie lediglich informieren. Es stellt keine amtliche Bekanntmachung dar. Diese erfolgt ausschließlich über das Amtsblatt der Stadt Köln. Wenn Sie wissen wollen, in welchem Amtsblatt die von Ihnen benötigte Satzung oder Verordnung veröffentlicht worden ist, finden Sie in der Regel einen Hinweis in der letzten Zeile. Steht dort beispielsweise "ABl StK 2009, S. 153", so bedeutet diese Abkürzung: Amtsblatt der Stadt Köln, Jahrgang 2009, Seite 153.

Nähere Informationen zum Amtsblatt und wie Sie dieses beziehen können, haben wir für Sie zusammengestellt:

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Haftungsausschluss, die für das Kölner Stadtrecht selbstverständlich ebenfalls gültig sind.

Haftungsausschluss

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen zum Kölner Stadtrecht wenden Sie sich bitte an das Rechts- und Versicherungsamt.