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Im November 2016 wurde das Leitkonzept "Starke Veedel – Starkes Köln" seitens des Landes anerkannt und vom Rat im Dezember 2016 beschlossen. Auf dieser Grundlage konnten EU-geförderte Maßnahmen umgesetzt werden. Da es für die Beantragung von Städtebaufördermitteln notwendig ist, sozialraumspezifische integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) zu erstellen, wurden diese in einem gestuften Verfahren erarbeitet.

Für "Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord", "Meschenich und Rondorf" sowie die Fortführung von MÜLHEIM 2020 in den Sozialräumen "Buchheim und Buchforst" und "Mülheim-Nord und Keupstraße" konnten in enger Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen drei "Einzelkonzepte" als Startpaket auf den Weg gebracht werden. Diese wurden am 18. Mai 2017 vom Rat beschlossen. In diesen Sozialräumen hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Bewilligungen für die geplanten städtebaulichen Projekte ausgesprochen.  

Am 28. September 2017 wurden vom Rat zwei weitere "Integrierte Stadtentwicklungskonzepte" der Sozialräume "Humboldt, Gremberg und Kalk" sowie "Bickendorf, Westend und Ossendorf" beschlossen. Das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept" für den Sozialraum "Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord" wurde zudem fortgeschrieben und am 18. Dezember 2018 vom Rat beschlossen. Ebenfalls fortgeschrieben und vom Rat am 14. Februar 2019 beschlossen wurden das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept Bickendorf, Westend und Ossendorf" mit der Maßnahme "Umgestaltung des Rochusplatzes" sowie das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept Buchheim und Buchforst" und "Mülheim-Nord und Keupstraße" mit den beiden Maßnahmen "Umbau, Modernisierung und energetische Ertüchtigung Bürgerhaus MüTZe" und "Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim". Mit den Ratsbeschlüssen vom 14. Februar sowie 4. April 2019 wurden die "Integrierten Stadtentwicklungskonzepte" "Ostheim und Neubrück" sowie "Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil" beschlossen. Die Fortschreibung des "Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Ostheim und Neubrück" ist im Zuge einer erneuten Förderantragstellung erfolgt und wurde am 6. Mai 2021 vom Rat beschlossen.

Insgesamt wurden für acht Sozialräume "Integrierte Stadtentwicklungskonzepte" erstellt.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf" hat nach Bewertung des Fördermittelgebers keine Anerkennung erhalten, da das eingereichte Maßnahmenpaket nicht den Anforderungen im Bereich der Städtebauförderung entsprach. Die städtebaulichen Maßnahmen im ISEK erhalten demnach keine Förderung.

Auf Grundlage des Leitkonzeptes "Starke Veedel – Starkes Köln" und der anerkannten Integrierten Stadtentwicklungskonzepte konnten Maßnahmen mit unterschiedlichen Förderzugängen (Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Städtebauförderung und weiteren Förderzugängen) umgesetzt werden.  

Das Leitkonzept "Starke Veedel – Starkes Köln", orientiert an der Förderperiode der Europäischen Union (2024 bis 2020) und den Vorgaben des Fördermittelgebers, gilt als beendet. Die städtebaulichen Maßnahmen der noch laufenden Integrierten Stadtentwicklungskonzepte, mit einer Förderung durch Bund und Land, werden in den folgenden Jahren noch weiter fortgesetzt.