Stadt setzt das vom Land erlassene Verbot für Köln um

Aufgrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat das Land am heutigen Dienstag, 10. März 2020, einen Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Danach sollen die örtlichen Behörden mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern unabhängig von ihrem Veranstaltungsort grundsätzlich absagen.

Die Stadt wird den Erlass unverzüglich umsetzen. Schon heute sind alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden untersagt. Die Veranstalter wie zum Beispiel Philharmonie und Musical Dome sind informiert. Die Stadt hat sich entschieden, das Verbot zunächst bis zum 10. April 2020 (Karfreitag) zu befristen.

Bis zu einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 gelten in Köln und in NRW die Regelungen und Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsgefährdung von Veranstaltungen, die von den Veranstaltern, sowie auch den Verantwortlichen der Räume, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, selbst durchgeführt werden. Dazu hat die Stadt Köln am vergangenen Freitag im Internet unter anderem eine Information und eine Checkliste veröffentlicht, die auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes beruhen. Die Unterlagen sind unter www.stadt-koeln.de zu finden. Diese werden umgehend, entsprechend aktualisiert.

In den Fällen, in denen das in der individuellen Einzelfallbetrachtung ermittelte Risiko als "hoch" eingeschätzt wird und die Veranstaltung aber trotzdem durchgeführt werden soll, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt erforderlich. Gesundheitsamt der Stadt Köln.

E-Mail Veranstaltungsberatung Gesundheitsamt
Hinweise und Orientierungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen (Stand: 11. März 2020)
PDF, 557 kb
Ausfüllbare Checkliste Corona (Stand: 11. März 2020)
PDF, 1117 kb
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit