Neue Regelung: Nutzung nach Autokennzeichen und nur in dringenden Fällen

Das rechtsrheinische Wertstoff-Center, August-Horch-Straße 3, in Köln-Gremberghoven ist ab Montag, 20. April 2020, wieder geöffnet. Dann können beide Kölner Wertstoff-Center jeweils montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr angefahren werden, allerdings mit Einschränkungen.  

Da es am Wertstoffcenter Butzweiler Straße 50 in Köln-Ossendorf in den vergangenen Tagen aufgrund des großen Andrangs zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden kam, gelten für beide Standorte folgende Auflagen: An geraden Kalendertagen (etwa dem 20. oder 22. April 2020) können ausschließlich Fahrzeuge mit geraden Kfz-Kennzeichen vorfahren, an ungeraden Daten nur Fahrzeuge mit ungeraden Kennzeichen. In jedem der Fahrzeuge dürfen sich maximal zwei Personen befinden.  

Darüber hinaus gelten folgende Regeln an den Wertstoff-Centern: Der eingeschränkte Betrieb steht nur für dringend erforderliche, unvermeidliche Entsorgungen zur Verfügung. Auf die Abgabe von Einzelteilen oder etwa Kleingeräten sollte nach wie vor verzichtet werden. Zudem ist die Nutzung der Wertstoff-Center Menschen mit Wohnsitz in Köln vorbehalten, daher sollte der Personalausweis mitgeführt werden. Der Sicherheitsabstand von zwei Metern zu Beschäftigten und anderen Personen muss eingehalten werden, Kinder sollen das Fahrzeug nicht verlassen. Es wird darum gebeten, die Anweisungen des Personals zu befolgen.  

Fahrzeuge, in denen mehr als zwei Personen sitzen oder deren Kennzeichen nicht zum Datum passen, werden abgewiesen. Dies gilt auch, wenn die genannten Vorgaben nicht eingehalten werden. Stadt und AWB bitten hierfür um Verständnis.  

Alle Kölnerinnen und Kölner werden dringend gebeten, ihre Wohnungen und Häuser nur im absolut unvermeidbaren Fall zu entrümpeln. Zu entsorgende Gegenstände, Altkleider und Grünschnitt sollten zwischengelagert werden, bis die Wertstoff-Center wieder vollumfänglich geöffnet sind. Die Maßnahmen dienen zum einen dem Infektionsschutz und sollen zum anderen den Verkehr an den Wertstoff-Centern und die erschöpften Kapazitäten der Altkleidercontainer entlasten.  

Sollten diese Regelungen nicht zur Entspannung der Situation an den Wertstoff-Centern führen, sind weitere regulierende Vorgaben oder eine erneute Schließung der Wertstoff-Center denkbar.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit