Die Stadt Köln unterstützt herausragende Leistungen mit insgesamt 50.000 Euro
Um herausragende Leistungen von Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern zu fördern, vergibt die Stadt Köln jedes Jahr fünf Förderstipendien in Höhe von jeweils 10.000 Euro in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium sowie Horst und Gretl Will-Stipendium). Oberbürgermeisterin Henriette Reker übergibt die Förderstipendien am Freitag, 12. Juli 2019, um 18 Uhr im Rahmen eines Empfangs im Rathaus.
Die diesjährigen Preisträger sind:
- Florian Dedek, Chargesheimer-Stipendium für Medienkunst
- David Helm, Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik (David Helm spielt zeitgleich ein schon lange terminiertes Konzert in Kopenhagen und kann daher nicht persönlich anwesend sein; seine Mutter Sabine Helm-Schmidt wird stellvertretend für ihn die Urkunde entgegennehmen.)
- Zaneta Rydzewska, Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Zeitgenössische Musik
- Ulrike Schulze, Friedrich-Vordemberge-Stipendium für Bildende Kunst
- Karosh Taha, Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium für Literatur
Alle Preisträgerinnen und Preisträger präsentieren sich in Einzelveranstaltungen:
- Preisträgerlesung Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium für Literatur, Mittwoch, 11. September 2019, 20 Uhr, Literaturhaus
- Preisträgerkonzert Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz, Dienstag, 24. September 2019, 20 Uhr, Stadtgarten
- Eröffnung der Ausstellung Friedrich-Vordemberge-Stipendium für Bildende Kunst, Mittwoch, 30. Oktober 2019, 20 Uhr, artothek (Laufzeit 31. Oktober bis 23. November 2019)Preisträgerkonzert Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für zeitgenössische Musik, Mittwoch, 20. November 2019, 19.30 Uhr, Kunst-Station Sankt Peter
- Eröffnung der Ausstellung Chargesheimer-Stipendium für Medienkunst, Mittwoch, 4. Dezember 2019, 20 Uhr, artothek (Laufzeit 5. bis 21. Dezember 2019)
Bewerben durften sich Künstlerinnen und Künstler, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten und im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre sind, im Fall des Horst und Gretl Will-Stipendiums nicht älter als 30 Jahre.