Verwaltung hat wie bei den Leihrädern Qualitätsvorgaben entwickelt

Ähnlich wie bei den Fahrradverleih-Systemen in Köln hat die Verwaltung auch für die zu erwartenden Ausleihsysteme für E-Tretroller Qualitätsvorgaben entwickelt, zu deren Einhaltung sich die potentiellen Anbieter verpflichten. Wie bereits durch die Anbieter von Leihrädern erfolgt, sollen auch die Anbieter von E-Tretrollern ein so genanntes "Qualitäts-Agreement" unterzeichnen, mit dem sie sich zu einigen Grundsätzen hinsichtlich der Ausleihe der Roller und zur nachhaltigen Qualitätssicherung bekennen. Auch für die E-Tretroller sind – wie schon bei den Fahrrädern – Verbotszonen für das Abstellen rund um den Dom, in der Altstadt und in weiteren Bereichen, wie beispielsweise in Grünanlagen, vorgesehen.

Die Verwaltung befindet sich im Kontakt mit den potentiellen Verleih-Anbietern. Bisher haben vier Anbieter der Stadt mitgeteilt, dass sie, wenn sie die Allgemeine Betriebserlaubnis für die jeweiligen E-Tretrollermodelle vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben, auch in Köln Angebote schaffen wollen. Insgesamt seien zunächst bis zu 2.000 E-Tretroller geplant. Aufgrund der großen Marktdynamik ist eine gesicherte Angabe allerdings derzeit nicht möglich. Dabei ist mit kurzfristigen Änderungen und Markteinstiegen zu rechnen.

Die Anbieter haben bereits signalisiert, dass sie die Qualitätsvorgaben der Stadt einhalten werden. Die Stadt geht davon aus, dass die interessierten Anbieter die unterzeichneten "Qualitäts-Agreements" der Stadt so bald wie möglich vorlegen werden.

Die ausführliche Ausschussmitteilung mit dem "Qualitäts-Agreement“ Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit