Neue Satzung tritt nach Ratsbeschluss am 1. Juli 2019 in Kraft

Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen ist in bestimmten Kölner Veedeln wie zum Beispiel in der Innenstadt, in Deutz oder in der Südstadt zu einem großen Problem geworden. Köln reagiert auf die Veränderungen der letzten Jahre im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum und hat dem Rat eine neue Wohnraumschutzsatzung zum Beschluss vorgelegt. Am 1. Juli 2019 tritt die neue Wohnraumschutzsatzung in Kraft. Das hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Dienstag, 21. Mai 2019, beschlossen.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

In attraktiven und wachsenden Metropolen wie Köln sind der Ausbau und die Sicherung des Wohnungsbestandes eine vordringliche Aufgabe, damit alle Menschen eine gute und bezahlbare Wohnung finden können. Wir sorgen jetzt mit der neuen Wohnraumschutzsatzung dafür, dass diese auch zum Wohnen genutzt und nicht für andere kommerzielle Interessen zweckentfremdet werden. Wir verhindern damit Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die in vielen europäischen Metropolen beobachtet werden. Die Wohnraumschutzsatzung ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in Köln.

Durch die Wohnraumschutzsatzung soll frei finanzierter Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnraum mehr als zur Hälfte der zur Verfügung überlassenen Fläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als drei Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.   Bis auf einige klar definierte Ausnahmen wird Wohnraum, der dauerhaft zu Wohnzwecken objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, vor einer Zweckentfremdung durch dauerhaften Leerstand oder gewerblicher und touristischer Nutzung dadurch geschützt, dass eine Genehmigung erforderlich ist. Die neue Satzung stellt klar, dass auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen unter diesen Genehmigungsvorbehalt fallen.

Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann durch die Stadt Köln dann erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder besonders schutzwürdige Interessen von Antragstellern vorliegen oder wenn ein beachtliches und verlässliches Angebot an Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Auf Grundlage der Satzung ist es zudem möglich, die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken behördlich anzuordnen und Zuwiderhandlungen gegen die Wohnraumschutzsatzung durch Bußgelder bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu ahnden.

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, in die Wohnraumschutzsatzung für die Anbieter von Ferienwohnungen und Wohnungen zur Fremdenbeherbergung eine Anzeige- und Registrierungspflicht einzuführen. Die Registrierungspflicht soll hierbei auch für alle Wohnungen gelten, die vor Erlass der Wohnraumschutzsatzung zweckentfremdet wurden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Anhebung der Gebühren gemäß § 13 der Satzung zu prüfen und die Landesregierung und den NRW-Landtag bei der Überarbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zu unterstützen und sich insbesondere für eine deutliche Erhöhung des Bußgeldtatbestandes für Wohnraumzweckentfremdungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie Regelungen zu einer kontrollierbaren und durchsetzbaren Anzeige- und Registrierungspflicht einzusetzen.

Die Stadt Köln untersuchte seit 2014 mehr als 1.500 Wohnungen und verhängte Bußgelder in Höhe von 510.000 Euro. Aktuell prüft die Stadt Köln mehr Wohnungen denn je, 400 Ermittlungsverfahren laufen.

Damit die Wohnungsaufsicht künftig noch umfassender und effektiver kontrollieren und Verstöße ahnden kann, hat sie zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und ist nun mit 16 Mitarbeitenden personell gut aufgestellt. Zudem wird die Wohnungsaufsicht künftig in noch engerer Kooperation mit dem Steueramt, dem Ordnungsamt und dem Bauaufsichtsamt zusammenarbeiten. Die Öffentlichkeit wird durch eine groß angelegte Informationskampagne "Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte" für das Thema sensibilisiert. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Zweckentfremdungen über ein Internetportal direkt an das Wohnungsamt der Stadt Köln melden.

Weitere Informationen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit