Erfahrungen sollen nach einem Jahr ausgewertet werden

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 21. Mai 2019, beschlossen, den Integrationsrat in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, nicht nur vor einer Beschlussfassung im Rat, sondern zusätzlich auch – befristet auf ein Jahr – vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen zu beteiligen. Nach Ablauf dieses Jahres soll auf der Grundlage eines Erfahrungsberichtes entschieden werden, ob diese Regelung in die städtische Hauptsatzung mit aufgenommen werden soll.

Hintergrund dieses vom Integrationsrat initiierten Beschlusses ist, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Irritationen innerhalb der Verwaltung gekommen war, inwieweit der Integrationsrat zu informieren und bei Beschlussfassungen zu beteiligen sei. Laut § 27 der Gemeindeordnung NRW sollen sich der Rat der Stadt Köln und Integrationsrat über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.

Mitglieder des Integrationsrates hatten in der Vergangenheit auf dieses Recht, zu jeder kommunalen Angelegenheit öffentlich Stellung zu nehmen, mehrfach hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Recht nur bei ausreichender Information wahrgenommen werden könne.

Der Integrationsrat Köln setzt sich zusammen aus elf vom Rat entsandten Mitgliedern und 22 direkt von Kölner Migrantinnen und Migranten gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Er ist die politische Interessenvertretung der ausländischen Kölnerinnen und Kölner.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit