Vorzeitig geplanter Haushaltsausgleich - Rechtzeitiger Beschluss vermeidet vorläufige Haushaltswirtschaft

Der Rat hat heute, Donnerstag, 8. November 2018, den Haushalt der Stadt Köln für das Jahr 2019 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2022 beschlossen. Damit gelingt es der Stadt Köln ebenso wie im Vorjahr, dass das Jahr 2019 mit einem beschlossenen und seitens der Bezirksregierung genehmigten Haushalt starten kann. Das von Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Stadtkämmerin Gabriele C. Klug formulierte Ziel, wiederum ohne vorläufige Haushaltsführung starten zu können, wird somit erneut ermöglicht. Sowohl für die städtischen Ämter und Einrichtungen als auch für die Zuschussempfänger bedeutet dies finanzielle Planungssicherheit und bei neuen Investitionen keine behindernde Verfahrenshemmnisse.

Köln hat sich 2013 ein freiwilliges Sanierungsprogramm auferlegt. Bis zum Jahr 2023 sollte der Haushaltsausgleich erreicht und somit die Fehlbetragsquote bis auf null Prozent gesenkt werden. Dieses Ziel erreicht die Stadt Köln nach derzeitiger Planung bereits ein Jahr früher als geplant, im Jahr 2022. Langfristig muss die Stadt Köln aber nicht nur den Haushalt konsolidieren, sondern auch das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft wieder aufbauen. Entsprechend muss der städtische Haushalt ab 2022 kontinuierliche Jahresüberschüsse erwirtschaften. Mit Blick auf die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie die aktuelle Planung erscheint dieses Ziel durchaus realistisch.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden durch den Stadtrat für das Haushaltsjahr 2019 ergebnisneutrale Umschichtungen beschlossen. So wurden rund 15,7 Millionen Euro für Projekte und Vorhaben bereitgestellt, die durch die vom Landschaftsverband Rheinland beschlossene Senkung der Umlage sowie zu erwartende Mehrerträge aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz kompensiert werden. Darüber hinaus wurden neue investive Maßnahmen im Wert von rund 8,5 Millionen Euro durch zusätzliche Kreditaufnahmen berücksichtigt.

Bei Erträgen von rund 4,75 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 4,88 Milliarden Euro weist der Haushalt für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von rund 137 Millionen Euro aus. Die geplante Entnahmequote aus der Allgemeinen Rücklage liegt damit bei 2,63 Prozent. Im weiteren Finanzplanungszeitraum sinkt der geplante Fehlbetrag auf rund 28,9 Millionen Euro in 2020 und auf rund 30,7 Millionen Euro in 2021. Für 2022 ist ein Überschuss in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro geplant. Damit sinkt die Entnahmequote auf rund 0,6 Prozent in den Jahren 2020 und 2021. Für das Planungsjahr 2022 entfällt eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage. Mit immer weiter steigendem Leistungsangebot sind zusätzliche Aufwendungen erforderlich, die aber durch steigende Erträge kompensiert werden können. Ursächlich hierfür ist insbesondere die weiterhin positive Entwicklung des Steueraufkommens. Darüber hinaus entfällt ab dem Jahr 2020 die Belastung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Fonds deutscher Einheit in einer jährlichen Größenordnung von rund 90 Millionen Euro.

Jede Haushaltsplanung gibt auf Ertrags- und Aufwandsseite die wesentlichen Schwerpunktsetzungen für das Planungsjahr wieder, die verbindliche Finanzplanung lässt die mittelfristigen Planungsannahmen erkennen.

Der Haushalt 2019 berücksichtigt insbesondere erwartete Verbesserungen beim Steueraufkommen von rund 108 Millionen Euro sowie den Zuweisungen von Bund und Land von rund 76 Millionen Euro. Eine weitere Verbesserung ergibt sich aus der Umlagensenkung des Landschaftsverband Rheinlands, was zu einer Entlastung des Haushaltes der Stadt Köln führt. Dagegen fällt die Kostenerstattung des Landes im Zusammenhang mit den Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um rund 37 Millionen Euro geringer aus. Ursächlich hierfür ist die Änderung des Abrechnungsverfahrens. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Flüchtlingssituation sind in 2016 und 2017 gegenüber der ursprünglichen Planung erhebliche Mehraufwendungen entstanden. Der Rückgang der Anzahl der Geflüchteten, der schrittweise erfolgende Freizug von teuren Notunterkünften sowie die Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen führen zu einer geringeren Belastung für den städtischen Haushalt von rund 47,2 Millionen Euro.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit