Durch einstweilige Anordnung hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt festgestellt, dass der geplante Verkaufsoffene Sonntag im Stadtteil Neustadt-Süd am Sonntag, 4. November 2018 nicht stattfinden darf. Die Stadt Köln legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln Beschwerde ein, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Die Beschwerde hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster die Verkaufsstellen am Sonntag, 4. November 2018 im Kölner Stadtteil Neustadt-Süd geschlossen bleiben müssen.

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