Verwaltung leitet nun die weiteren Planungsschritte für die Gürtelstrecke ein

Die Bezirksvertretung Nippes hat am 18. Oktober 2018 ihre vor dem Verwaltungsgericht Köln erhobene Klage gegen den Rat der Stadt Köln sowie den zugleich eingelegten Eilantrag zurückgenommen (Az. 4 L 1346/18 und 4 K 4391/18).  

Gegenstand des Verfahrens war die Entscheidung über den Ausbau des Niehler Gürtels. Der Rat der Stadt Köln hatte am 7. Juni 2018 beschlossen, dass dieser als Rad-, Fußwege- und Grünverbindung und nicht als Straße geplant werden soll. Die Bezirksvertretung vertritt die Auffassung, sie und nicht der Rat der Stadt Köln sei für diese Entscheidung zuständig.  

Im Verhandlungstermin erläuterte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln und Vorsitzende der 4. Kammer, Birgit Herkelmann-Mrowka, die Grundsatzentscheidung über den Ausbau des Niehler Gürtels als Straße oder als Rad-, Fußwege- und Grünverbindung habe wesentlich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung. Dieser Entscheidungsgegenstand falle daher in die Zuständigkeit des Stadtrates. Nach entsprechenden Hinweisen der Kammer nahm die Bezirksvertretung ihre Anträge zurück.  

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 7. Juni 2018 wird die Verwaltung nun die Vorentwurfsplanung für die Rad-, Fußwege- und Grünverbindung zwischen Merheimer Straße und Amsterdamer Straße sowie für die Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke konkretisieren. Dabei wird auch untersucht, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann.  

Die Stadtverwaltung wird die Planungen der Öffentlichkeit im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens vorstellen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Ausgestaltung der neu entstehenden Parklandschaft fortentwickeln. Konkrete Einzelheiten dazu werden zeitnah bekannt gegeben.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit