Bebauungsplan vom 28. Mai bis 11. Juni im Bezirksrathaus Rodenkirchen einsehbar

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat der Grundstückseigentümer der Genossenschaftssiedlung für das Gebiet nördlich der Mannsfelder Straße, westlich des Mischgebietes Raderberger Straße, südlich des Wohn- und Mischgebietes der Marktstraße und östlich des Vorgebirgsparks ein Planungskonzept erarbeitet. Hierfür wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Ziel der Planung ist es, eine Wohnbebauung in einer genossenschaftlichen Siedlung mit 86 Wohneinheiten zu entwickeln. Der Bestand soll abgerissen und durch eine Neubebauung ersetzt werden.

Unter dem Arbeitstitel "Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 – Nördlich Mannsfelder Straße" hatte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 1. Februar 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet beschlossen.

Das städtebauliche Planungskonzept ist vom 28. Mai bis 11. Juni 2018 im Foyer des Bezirksrathauses Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, zur Einsicht ausgehängt. Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, dienstags 8 bis 18 Uhr, sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Weitere Auskünfte erteilt Edmund Makrutzki vom Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-27008.

Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Donnerstag, 21. Juni 2018, an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Mike Homann, Hauptstraße 85, 50996 Köln, oder per E-Mail gesendet werden

E-Mail an Mike Homann Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit