Liegenschaftsausschuss beschloss einstimmig

Der Liegenschaftsausschuss hat jetzt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, mit einer Satzung für ein "Besonderes Vorkaufsrecht" für das Gebiet der künftigen "Parkstadt Süd" die Planungen zu unterstützen. Diese Satzung soll bereits im Mai vom Stadtrat beschlossen werden. Damit kann dann die Stadtverwaltung ihre Planungsziele absichern und an der Realisierung des Quartieres weiterhin mit Hochdruck arbeiten.  

Die Vervollständigung des Inneren Grüngürtels und die Entwicklung eines neuen urbanen Quartiers mit 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätzen sind unverzichtbare Bausteine für die wachsende Stadt Köln. Auch nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 10. April die Sanierungssatzung für die südliche Innenstadterweiterung für unwirksam erklärt hat, werden die Entwicklungsziele für Parkstadt Süd weiter verfolgt. Dabei wird die Stadt mit einem kurzfristigen Maßnahmenpaket agieren und langfristig weitere Instrumente der Stadtentwicklung einsetzen.  

Zu dem kurzfristigen Maßnahmenpaket gehört jetzt diese Satzung für ein "Besonderes Vorkaufsrecht" für das Gebiet, das mit dem ehemaligen ca. 115 Hektar großen Sanierungsgebiet deckungsgleich ist.  

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist erforderlich, dass die Stadt notwendige Schlüsselgrundstücke im Rahmen der Gebietsentwicklung erwirbt und eine Veräußerung an Dritte unterbindet. Hierzu bietet das Baugesetzbuch (BauGB) das Instrument des "Besonderen Vorkaufsrechtes" gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, das in Gebieten erlassen werden kann, in denen die Kommune eine städtebauliche Entwicklung verfolgt. Über das "Allgemeine Vorkaufsrecht" nach Paragraph 24 BauGB hinaus, ermöglicht das "Besondere Vorkaufsrecht" den Erwerb auch von bebauten Grundstücken unabhängig davon, ob bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dieses rechtfertigt und der Verwendungszweck des Grundstücks ist anzugeben. Bei der Gebietsentwicklung Parkstadt Süd sollen damit insbesondere die Grundstücke im zukünftigen "Inneren Grüngürtel" vor Veräußerung an Dritte geschützt und der Ankauf durch die Stadt gesichert werden.  

Bereits in der Vergangenheit war es der Stadt gelungen durch eine geschickte Immobilienstrategie einerseits bereits einen Großteil der Flächen zu erwerben und andererseits Vertragsverhältnisse so umzugestalten, dass diese punktgenau zum Beginn der Umnutzung enden. Die Großmarktnutzung in Raderberg ist damit unverändert befristet bis Ende des Jahres 2023. Die Miet- und Erbbaurechtsverhältnisse wurden bereits entsprechend angepasst. Danach soll der Großmarktstandort nach Köln-Marsdorf verlegt werden.  

Basierend auf dem Ergebnis des Kooperativen Verfahrens "Parkstadt Süd", das im Jahr 2015 durchgeführt wurde, hat das Büro Ortner und Ortner Baukunst die "Integrierte Planung" erstellt, die als mehrdimensionaler Rahmenplan dienen soll. Die in enger Abstimmung mit Fachgutachtern und der Verwaltung erarbeitete Planung soll noch vor der Sommerpause 2018 beschlossen werden. Auf dieser Grundlage aufbauend sollen ab Ende 2018 detaillierte Teil- Bebauungspläne aufgestellt werden. Bereits im November 2015 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes Parkstadt Süd beschlossen, mit dem Ziel, die Fortführung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein sowie Bauflächen für Wohnen, Büro/Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen festzusetzen.  

Konkrete Maßnahmen, die vor Ort die künftige "Parkstadt Süd" erlebbar machen, entstehen ab Mitte 2018: Dann wird ein Stadtteilbüro installiert, im Jahr 2019 folgen ein Pionierpark und ein Pionierweg als Starterprojekte.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit