Bericht zur Vereinbarung zur Nutzung des Hotels "Zum Bahnhof" liegt OB vor

Die Oberbürgermeisterin hat die Vorgänge um die Vereinbarung zur Nutzung des Hotels "Zum Bahnhof" in Köln-Dellbrück zur Unterbringung von Geflüchteten in den zuständigen Ämtern prüfen lassen.  

Der vorliegende Bericht verneint eine unzulässige Einflussnahme durch Dritte. Bei der Überprüfung kam heraus, dass die Berechnung der maximalen Belegungskapazität fehlerhaft war. Insgesamt fünf zustellbare Kinderbetten wurden irrtümlicherweise voll angerechnet.  

Für die Prüfung wurden die bei der Fachverwaltung vorliegenden Aktenvorgänge ausgewertet, Beteiligte befragt und bereits vorhandene Informationen und Unterlagen einbezogen. Bei den Prüfungen wurde besonders darauf geachtet, ob bei Abläufen und Entscheidungen zu diesem Objekt Abweichungen zu den Verfahren und Vereinbarungen zu den übrigen Beherbergungsbetrieben festzustellen sind.  

Die Oberbürgermeisterin lässt derzeit sämtliche Vereinbarungen zur Nutzung von Hotels und Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung Geflüchteter prüfen.

Dazu erklärt Oberbürgermeisterin Henriette Reker:  

Ich habe großes Verständnis für die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion und das Bedürfnis nach Erklärung.
Die Überprüfungen in diesem konkreten Fall haben ergeben, dass unsere Verfahren hinsichtlich der Vereinbarungen mit Hotels und Beherbergungsbetrieben verbesserungsbedürftig sind. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme von bisher fehlenden Kündigungsklauseln. Ich habe daher darum gebeten, dass die Verfahren neu aufgesetzt werden und das bereits bestehende Vereinbarungen dahingehend überprüft werden, ob wir – wenn die Unterbringungssituation es erlaubt – auch vor Ablauf des Garantievertrages kündigen oder die Vereinbarung auflösen können.  
Es wird auch zu diskutieren sein, in welcher Höhe Garantieerklärungen zukünftig einer politischen Beschlussfassung unterliegen sollen. Einen Verstoß gegen das Vergaberecht hat das Vergabeamt der Stadt Köln bereits ausgeschlossen.
Der mir vorliegende Bericht verneint eine unzulässige Einflussnahme Dritter. Da ich solche Vorwürfe aber sehr ernst nehme, habe ich das Rechnungsprüfungsamt, als unabhängiges Amt des Rates, beauftragt, den Gesamtvorgang, insbesondere zu Fragen der Laufzeit, der Zeichnungsbefugnis, der Entscheidungswege und der Beachtung von Vorlagepflichten zu prüfen und werde ihm dafür auch den internen Bericht zur Verfügung stellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich damit befassen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit