Stadt hat Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans eingeleitet

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung im November 2016 zur Erfüllung der städtischen Unterbringungspflicht und zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf mehreren Grundstücken im Kölner Stadtgebiet beschlossen. Dazu gehört auch das städtische Grundstück am Schlagbaumsweg in Köln-Holweide. Es handelt sich um das Areal zwischen Schlagbaumsweg, Wichheimer Kirchweg und Ostmerheimer Straße mit einer Größe von rund 8,9 Hektar.  

Dort ist als temporäre Einrichtung der Bau von mobilen Wohneinheiten für bis zu 400 Personen vorgesehen. Die dafür vorgesehene Fläche liegt überwiegend im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche und eine Fläche für Bahnanlagen vorsieht. Um den Beschluss zur Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte an diesem Standort realisieren zu können, ist die Aufhebung des Bebauungsplans erforderlich.  

Zu diesem Verfahren zählt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher wird das städtebauliche Planungskonzept vom 15. Februar bis 2. März 2018 im Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a, montags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12 Uhr, dienstags von 9.30 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr zur Einsichtnahme ausgehängt. Weitere Auskünfte gibt das Stadtplanungsamt unter den Telefonnummern 0221 / 221-22800 und 0221 / 221-30146.  

Schriftliche Stellungnahmen können Interessierte bis einschließlich Freitag, 9. März 2018, an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Norbert Fuchs, Wiener Platz 2a, 51065 Köln, per E-Mail richten 

Schriftliche Stellungnahmen per E-Mail
Plan
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit