Umweltamt der Stadt Köln gibt Hinweise

Jetzt im Herbst hört man sie überall: die Laubsauger und Laubbläser. Laub auf Straßen und Bürgersteigen kann zu Unfällen führen, dies gilt insbesondere bei Nässe. Stadtverwaltung und Abfallwirtschaftsbetriebe entfernen das Laub daher meist mithilfe von Laubbläsern und Laubsaugern. Auch viele Privatpersonen verwenden im Herbst solche Geräte für ihre Gärten, Grundstücke und Gehwege.

Lärm und Emissionen der mit Verbrennungsmotoren betriebenen Geräte belästigen allerdings oft Nachbarn und Anwohner. Hinzu kommt, dass der Lärm häufig unzulässig und vermeidbar ist. Deswegen weist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auf die gesetzlichen Regelungen der "Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung" hin. Demnach dürfen handelsübliche Laubbläser und Laubsauger in Wohngebieten an Werktagen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Mittlerweile bietet der Markt auch elektrobetriebene Geräte an, die bei vergleichbarer Leistung deutlich leiser und emissionsärmer sind.  

Die Abfallwirtschaftsbetriebe ersetzen seit 2014 defekte Laubbläser durch umweltfreundliche Geräte. Auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen schafft sukzessiv umweltfreundlichere Geräte an und bevorzugt bei der Neubeschaffung handgeführter Geräte, wie zum Beispiel Heckenscheren, Rasenmähern oder Motorsägen, elektrobetriebene Akku-Geräte.

Laub ist für Boden und die Tierwelt sehr nützlich. Unabhängig von Lärmbelästigung und Emissionen regt das Umweltamt deshalb an, das Laub dort, wo es möglich ist, liegen zu lassen. Ein Arbeiten mit Rechen, Besen und Kehrschaufel gibt kleinen nützlichen Tierchen, wie zum Beispiel Regenwürmern und Käfern, die für den Boden eine wichtige Rolle spielen, eine Überlebenschance – und die körperliche Tätigkeit kommt der eigenen Gesundheit zugute.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit