Vom 16. bis 27. Oktober keine persönlichen Vorsprachen möglich

Durch eine Gesetzesänderung im Bereich der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat sich der Kreis der antragsberechtigten Bürgerinnen und Bürger erweitert. Dies hat in den vergangenen Wochen zu einer sehr hohen Zahl von Anträgen und persönlichen Vorsprachen in der Unterhaltsvorschusskasse im Bezirksrathaus Kalk geführt.  

Um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich bearbeiten zu können, bleibt der Bereich der Unterhaltsvorschusskasse im Bezirksrathaus Kalk, Kalker Hauptstraße 247-273, für den Zeitraum vom 16. bis einschließlich 27. Oktober 2017 für persönliche Vorsprachen geschlossen.  

Anträge und Nachfragen können weiterhin per Mail oder auf postalischem Weg eingereicht werden.

Ab dem 30. Oktober 2017 stehen die Angebote der Unterhaltsvorschusskasse wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.  

E-Mail an die Unterhaltsvorschusskasse Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit