Planungsunterlagen liegen ab sofort öffentlich aus

Die Stadtenwässungsbetriebe Köln AöR (StEB) beabsichtigen, Ende 2018 einen Abschnitt des Flehbach in Köln-Brück durch Renaturierungsmaßnahmen ökologisch aufzuwerten. Ein  entsprechender Antrag auf  wasserrechtliche Plangenehmigung wurde beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt als zuständiger Unterer Wasserbehörde gestellt.

Noch ist der Flehbach an dieser Stelle entfernt vom Leitbild eines natürlichen Bachverlaufes. Begradigt, kanalisiert und eingeengt fließt er hier durch die Parkanlage an der Flehbachstraße. Die angestrebten Renaturierungsmaßnahmen sollen den Bach auf diesen knapp 400 Metern wiederbeleben.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten Zustand für alle natürlichen Gewässer und für alle erheblich veränderten Gewässer das gute ökologische Potenzial. Gemessen wird dies an den Tieren und Pflanzen, die in unseren Gewässern leben. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Länder Bewirtschaftungspläne für alle Gewässer aufgestellt und aus diesen Maßnahmenprogramme abgeleitet.

Bürgerinnen und Bürger haben sich in einem Workshop, der 2015 stattfand, mit Vorschlägen und Anregungen bei der Gestaltung der durch den Gewässerausbau betroffenen Parkanlage eingebracht.

Die Maßnahmen für diesen Teilabschnitt des Flehbachs, der parallel zur Flehbachstraße verläuft, sehen unter anderem den Ausbau der Betonsohle und die Herrichtung eines naturnahen Gewässerbettes vor. Künftig wird der Flehbach ein sichtbarer und erlebbarer Bestandteil der Parkanlage. Ein naturnaher, gewundener Verlauf des Baches mit Inseln, Stillwasserzonen und anderen strukturierenden Elementen führen zu einer ökologischen Aufwertung. Infotafeln vermitteln gewässerbezogene Themen.

Die gesamten Planungsunterlagen für die naturnahe Gewässerentwicklungsmaßnahme am Flehbach hat die StEB dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Unterer Wasserbehörde vorgelegt. Die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit ergab, dass keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Die Unterlagen zur Vorprüfung und die vollständigen Planungsunterlagen für die Renaturierungsmaßnahme können beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, vom 4. September bis zum 4. Oktober 2017 im Zimmer 07F42, 7. Etage, Riegel F, Raum 42, montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0221 / 221-33585 eingesehen werden.

Gestaltungsplan zur Renaturierung des Flehbachs
PDF, 10510 kb
Weitere Informationen zu den Kölner Bächen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit