Wahlamt rät: Frühzeitig Briefwahlunterlagen anfordern oder Direktwahl nutzen

Am Samstag, 19. August 2017, wird das Wahlamt der Stadt Köln die ersten Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 auf den Postweg geben. Die insgesamt rund 730.000 Wahlbenachrichtigungen werden über mehrere Tage von dem externen Versandunternehmen zugestellt, das als Sieger aus einer europaweiten Ausschreibung hervorging. Der größte Anteil der Wahlbenachrichtigungen wird schon bis 26. August 2017 zugestellt sein, offizielles Zustellende ist der 3. September 2017. Damit die Wahlbenachrichtigungen ankommen, ist es wichtig, dass ein Briefkasten vorhanden ist, der zugänglich und lesbar beschriftet ist.

Um wählen zu können, braucht man jedoch keine Wahlbenachrichtigung. Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Am Wahlsonntag reicht für die Wahlhandlung im zuständigen Wahlraum – die Liste aller Wahlräume wird ab 21. August 2017 im Internet veröffentlicht – der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass.

Die Wahlbenachrichtigung hat aber zwei Vorteile: Zum einen kann man sich im Wahlraum schneller legitimieren, zum anderen kann man damit bequem Briefwahlunterlagen anfordern. Auf der Wahlbenachrichtigung ist nämlich ein QR-Code aufgedruckt, der schon personenbezogene Daten enthält und so die schnellste und auch sicherste Möglichkeit bietet, Briefwahlunterlagen anzufordern. Diese können zudem per Post (zum Beispiel mit dem Formular, das sich im unteren – zur Abtrennung schon vorperforierten – Teil der Wahlbenachrichtigung befindet), online über einen entsprechenden Service, per Fax an die Nummer 0221 / 221-21922 oder per E-Mail angefordert werden.  

Je nachdem wie viele Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen anfordern, kann es bis zu zehn Werktage dauern, bis diese beim Wahlberechtigten ankommen. Wenn eine andere als die Meldeanschrift angegeben wird, gibt es außerdem eine sogenannte Kontrollmitteilung an den Wahlberechtigen, um missbräuchliche Briefwahl-Anforderungen zu verhindern. Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein mit integriertem rotem Versandumschlag, blauem Stimmzettelumschlag, Stimmzettel, und Infoblatt (sogenannter Wegweiser) zur Briefwahl.  

Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen startet auch die sogenannte Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Am Montag, 21. August 2017, geht es in allen Kundenzentren der neun Bürgerämter zu den dortigen Öffnungszeiten los.

Auch im Foyer des Kalk-Karrees sind dann die Sonderschalter des Wahlamts von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Diese bieten den besonderen Service der bezirksübergreifenden Direktwahl, während in den Kundenzentren die bezirkliche Zuständigkeit gilt. Erfahrungsgemäß werden die Schlangen an den Wahlurnen länger, je näher der Wahlsonntag rückt. Um also Wartezeiten und Stress in der letzten Woche vor der Wahl zu vermeiden, empfiehlt das Wahlamt den Wahlberechtigten, frühzeitig zu wählen. Am einfachsten ist die Direktwahl, wenn man seine Wahlbenachrichtigung mitbringt, es reichen aber auch der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass.  

Interessante Links

Briefwahlantrag online
Anforderung der Wahlunterlagen per E-Mail
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit