Mit der Vergaberunde 2019 werden Städtepartnerschaftsprojekte in den Bereichen

  • Jugend
  • Schule
  • Sport

nicht mehr über das Programm "Städtepartnerschaften gestalten!" gefördert. Für derartige Projekte stehen in den Fachämtern eigene Mittel bereit.

Detaillierte Förderkriterien/Ausschreibungen für diese neuen Fördertöpfe werden derzeit noch erarbeitet. Dennoch können für Projekte, die in 2019 stattfinden sollen, bereits jetzt schon in den jeweiligen Fachämtern Anträge oder Interessensbekundungen eingereicht werden. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise aus den jeweiligen Fachämtern: 

Städtepartnerschaftsprojekte im Bereich Jugend - Das Amt für Kinder, Jugend und Familie informiert

Für internationale Jugendbegegnungen mit Kölner Partnerstädten, die im Jahr 2019 Fördermittel bedürfen, kann ab sofort eine unverbindliche kurze Interessensbekundung an das Amt für Kinder, Jugend und Familie gerichtet werden.

Diese Interessensbekundung ersetzt nicht den regulären Förderantrag!

Voraussichtlich Ende Februar wird die Ausschreibung der Fördermittel mit den entsprechenden Antragsformularen veröffentlicht. 

Grundsätzlich antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Alle anderen Institutionen und Vereine, die einen Jugendaustausch mit einer Partnerstadt planen, werden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Projektpartner vermittelt.   

Rückfragen zur Förderung von Jugendaustauschprojekten richten Sie bitte ausschließlich an das Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Interessensbekundung und Rückfragen per E-Mail

Städtepartnerschaftsprojekte im Bereich Schule - Das Amt für Schulentwicklung informiert

Das Amt für Schulentwicklung fördert Schulaustauschprojekte mit den Kölner Partnerstädten. Fördermittel können formlos beantragt werden.

Einzureichen sind (formloser Antrag):

  • Finanzplan, aufgeschlüsselt nach Ausgaben und Einnahmen, Höhe des beantragten Zuschusses sowie weitere beantragte Zuschüsse unter Nennung der Zuschussgeber und Zuschusshöhe (auch andere Dienststellen)
  • Projektbeschreibung 

Es besteht keine Antragsfrist! Formlose Anträge für 2019 können jederzeit beim Amt für Schulentwicklung eingereicht werden. Projekte, für die in 2019 Fördermittel beantragt werden, müssen auch in 2019 durchgeführt werden.

Rückfragen zur Förderung von Schulaustauschprojekten richten Sie bitte ausschließlich an das Amt für Schulentwicklung.

Formlose Anträge und Rückfragen an das Schulverwaltungsamt, Fachbereich Schulentwicklung

Städtepartnerschaftsprojekte im Bereich Jugend - Das Sportamt informiert

Für Sportprojekte mit Städtepartnerschaftsbezug können Fördermittel bei Sportamt formlos beantragt werden.

Einzureichen sind (formloser Antrag):

  • ein Finanzplan, aufgeschlüsselt nach Ausgaben und Einnahmen, Höhe des beantragten Zuschusses, weitere beantragte Zuschüsse unter Nennung von Zuschussgeber und Zuschusshöhe (auch andere Dienststellen der Stadt Köln)
  • Projektbeschreibung

Kriterien für die Förderung:

  • An dem Sportprojekt sollen Jugendliche beteiligt sein,
  • das Projekt soll einen Bildungsbezug haben,
  • es soll möglichst ein dauerhafter Austausch mit der Partnerstadt angestrebt werden,
  • Projekte, für die in 2019 Fördermittel beantragt werden, müssen auch in 2019 durchgeführt werden.

Es besteht keine Antragsfrist! Formlose Anträge für 2019 können jederzeit beim Sportamt eingereicht werden.

Rückfragen zu Sportaustauschprojekten richten Sie bitte ausschließlich an das Sportamt.

Formlose Anträge und Rückfragen an das Sportamt