Wichtige Änderungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 werden auch beruflich zwingende Übernachtungen besteuert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den "Aktuellen Hinweisen zur Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer)", die auf dieser Seite hinterlegt sind.

Die Punkte 3, 4-12, 15, 34 und 35 der "Häufig gestellten Fragen (FAQ)" sowie die auf dieser Seite hinterlegten Vordrucke (mit Ausnahme der "Erklärung ukrainischer Geflüchteter") gelten nur für Beherbergungen, die bis zum 30. Juni 2024 stattgefunden haben und den sogenannten "Übergangszeitraum". Übergangsweise sind beruflich zwingende Beherbergungen, die vor dem 1. Juli 2024 begonnen haben, von der Besteuerung ausgenommen, solange sie ununterbrochen fortdauern.

Die Anmeldung zur Übernachtungssteuer für das 2. Quartal 2024 – Abgabefrist: 15. Juli 2024 - erfolgt auf dem bis zum 30. Juni 2024 und den Übergangszeitraum gültigen Vordruck für Beherbergungsbetriebe "Steueranmeldung für Beherbergungen nach dem 31. Dezember 2019".

Die FAQ stehen in Kürze aktualisiert zur Verfügung.

Online-Steueranmeldung

Online-Steueranmeldung (für Beherbergungen nach dem 31. Dezember 2019)

Vordrucke für Beherbergungsbetriebe (form for accommodation facilities)

Abgabenerklärung (für Beherbergungen bis zum 31. Dezember 2019)
Steueranmeldung (für Beherbergungen nach dem 31.Dezember 2019)

Vordrucke für Gäste (forms for guests)

Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe
Teilnehmendenliste (Anlage zur Erklärung des verantwortlichen Beherbergungsgastes) Statement of Accommodation Guest on Tax for the Promotion and Advancement of Culture
Merkblatt Kulturförderabgabe
Arbeitgeberbescheinigung zur Kulturförderabgabe
Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe
Notice of Assignment (Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe)
Erklärung ukrainischer Geflüchteter

Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise zur Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer)

Häufig gestellte Fragen / frequently asked questions

Fragen und Antworten zur Kulturförderabgabe
Frequently Asked Questions (and Answers) about Tax for the Promotion and Advancement of Culture

Service-Hotline und E-Mail

Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Kulturförderabgabe wenden oder eine E-Mail schreiben:

Telefonnummer:   0221 / 221-96913

Anfragen per E-Mail