Kameralistik ist abgeleitet vom lateinischen Wort "camera", was in diesem Zusammenhang in etwa "fürstliche Schatztruhe" bedeutet. Die Kameralistik ist ein Verfahren des externen Rechnungswesens, das besonders in öffentlichen Verwaltungen angewendet wird.

Bei der Kameralistik werden lediglich Einnahmen und Ausgaben betrachtet, nicht jedoch die Erträge und Aufwendungen.

Neben die Istspalte mit den Einnahmen und Ausgaben tritt eine Sollspalte mit den Einnahme- oder Ausgabeverfügungen laut Haushaltsplan, so dass sich die jeweiligen Rückstände beziehungsweise Reste ergeben.

Bei der Stadtverwaltung Köln wurde dieses Verfahren nur noch bis zum 31. Dezember 2007 praktiziert. Inzwischen wurde das Rechnungswesen auf das "Neue Kommunale Finanzmanagement" (NKF) umgestellt, das dem des Handelsrecht ähnelt.