Der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit zielt auf eine gerechte Verteilung der anfallenden kommunalen Aufwendungen beziehungsweise Belastungen der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die zeitliche Entwicklung:

Der entstehende Verbrauch von Ressourcen soll nicht durch die Verlagerung von Aufwendungen in die Zukunft spätere Generationen belasten. Die entstehenden Auswendungen sollen vielmehr möglichst zeitgleich durch entsprechende Erträge gedeckt werden. Die Aufwendungen eines Haushaltsjahres sollen regelmäßig durch die Erträge desselben Jahres gedeckt werden.