Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 20. September 2012 Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen. Dieser "Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln" definiert Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung.

Er soll insbesondere dazu dienen

  • das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern,
  • durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen,
  • Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat der Stadt Köln, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften) festzulegen und zu definieren,
  • eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen sowie
  • den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern. 

Am 10. September 2020 hat der Rat der Stadt Köln eine Aktualisierung dieses Public Corporate Governance Kodex beschlossen. Dieser Neufassung ist eine umfassende Bestandsanalyse und Revision der bestehenden Regelung vorausgegangen. Mit der nunmehr beschlossenen revidierten Fassung werden insbesondere die folgenden Themenfelder gestärkt:       

  • Mehr Transparenz: Wichtige Unternehmensdaten werden der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht.
  • Optimierte Gremienzusammenarbeit: Neben der Überwachungsaufgabe wurde auch die zukunftsgerichtete begleitende Beratung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat im PCGK verankert.
  • Diversität und Frauenförderung: Der PCGK sieht die Berücksichtigung der Ausgewogenheit der Geschlechter sowie der Diversität sowohl im Aufsichtsrat, bei der Geschäftsführung als auch in den Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung vor.
  • Compliance: In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße empfiehlt der Kodex die Einrichtung einer separaten Stelle, die mit Compliance Aufgaben betraut ist, zu prüfen. Eingerichtete Compliance Management Systeme sollen in Grundzügen in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden
  • Schutz von Hinweisgebern: Um Regelverstöße im Unternehmen frühzeitig erkennen zu können, soll das Geschäftsführungsorgan Beschäftigten und Dritten als sog. "Whistleblowern" die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können.
Public Corporate Governance Kodex
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