Eine Gläubigerin oder ein Gläubiger ist jemand, der einen Anspruch auf die Erbringung einer Leistung hat. Es kann sich beispielsweise um Lieferantinnen oder Lieferanten handeln, deren offene Rechnung noch nicht bezahlt wurden.

Die Gläubigerin oder der Gläubiger hat diesen Anspruch gegenüber einer Schuldnerin beziehungsweise einem Schuldner.